Schwarz-Gelb laesst Dyckmans allein

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 09.02.2011
Pressemitteilung vom: 09.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu der Forderung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach einem Verbot von Geldspielautomaten in gastronomischen Einrichtungen erklaert die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf: Es ist begruessenswert, dass Frau ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 09.02.2011] Schwarz-Gelb laesst Dyckmans allein


Zu der Forderung der Drogenbeauftragten der Bundesregierung nach einem Verbot von Geldspielautomaten in gastronomischen Einrichtungen erklaert die Drogenbeauftragte der SPD-Bundestagsfraktion Angelika Graf:

Es ist begruessenswert, dass Frau Dyckmans sich endlich ernsthaft fuer den Spielerschutz einsetzt. Ihre bisherigen Forderungen nach einer leicht zu umgehenden Spielerkarte und mehr Schulungen waren nicht viel mehr als Placebos. Wie weit die Drogenbeauftragte mit ihrer Forderung kommt, ist aber eine andere Frage. Die Automatenlobby hat das zustaendige Bundeswirtschaftsministerium mit Dyckmans` Parteifreund Rainer Bruederle fest im Griff. Bundesgesundheitsminister Philipp Roesler hat sich schleunigst distanziert. Die Gefahr ist also sehr gross, dass es allein bei Ankuendigungen bleibt.

Neben der Situation im Gastronomiebereich sind im Rahmen der Ueberarbeitung der Spielverordnung weitere wichtige Aspekte zu beachten, die auch im Expertengespraech zur Novelle der Spielverordnung betont wurden. So muss die Praxis der Umrechnung von Geld in Punktwerte beendet werden. Die Zahl der Automaten pro Spielhalle muss reduziert werden. Die pro Stunde maximalen Gewinne und Verluste an einem Automaten muessen deutlich sinken.
Ein bundesweites Sperrsystem muss Suechtige vor sich selbst schuetzen.

Die Zunahme an Suechtigen im Bereich der Geldspielautomaten muss Konsequenzen haben. Das Suchtpotenzial von Geldspielautomaten ist erheblich staerker als in anderen Gluecksspielsegmenten wie Lotto. Insofern kann auch ein mit der Suchtbekaempfung begruendetes, staatliches Gluecksspielmonopol nur dann vor der europaeischen Rechtsprechung Bestand haben, wenn die Gluecksspielsucht im Bereich der Geldspielautomaten wirksam bekaempft wird. Das staatliche Monopol ist wiederum Garant dafuer, dass der Gluecksspielmarkt begrenzt bleibt.


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