Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, 05.07.2012
Pressemitteilung vom: 05.07.2012 von der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover aus Laatzen
Kurzfassung: Wer nach der Schule noch keine Lehrstelle hat, sollte sich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend melden. Das kann später Vorteile für die Rente bringen. Diesen Tipp gab jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover. Auch ohne ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 05.07.2012] Ausbildungsplatzsuche zählt bei der Rente
Wer nach der Schule noch keine Lehrstelle hat, sollte sich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend melden. Das kann später Vorteile für die Rente bringen. Diesen Tipp gab jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können später die Rente erhöhen oder einen Rentenanspruch begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden. Außerdem muss die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfassen.
Wer Fragen dazu hat: Weitere Infos gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
Deutsche Rentenversicherung
Braunschweig-Hannover
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
Postanschrift: 30875 Laatzen
Telefon 0511 829-2634
Telefax 0511 829-2635
presse@drv-bsh.de
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Wer nach der Schule noch keine Lehrstelle hat, sollte sich bei der Arbeitsagentur ausbildungssuchend melden. Das kann später Vorteile für die Rente bringen. Diesen Tipp gab jetzt die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover.
Auch ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld wird die Zeit der Ausbildungsplatzsuche als Anrechnungszeit in der Rentenversicherung berücksichtigt. Diese Zeiten können später die Rente erhöhen oder einen Rentenanspruch begründen. Voraussetzung ist, dass sich Schulabgänger zwischen 17 und 25 Jahren bei der Agentur für Arbeit als Ausbildungssuchende melden. Außerdem muss die Ausbildungssuche mindestens einen Kalendermonat umfassen.
Wer Fragen dazu hat: Weitere Infos gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung.
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