05.07.2012 17:06 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Urteil zur Haftung von Ehegatten bei Urheberrechtsverletzungen
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In dem Urteil des OLG Köln vom 16.05.2012 entschieden die Richter darüber, ob die Inhaberin eines Internetanschlusses für Urheberrechtsverletzungen haftet, die von ihrem Ehepartner von diesem Anschluss aus begangen wurden.
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Autor der Pressemeldung "Urteil zur Haftung von Ehegatten bei Urheberrechtsverletzungen" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.