Herrmann beim Verband der bayerischen Bezirke
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 05.07.2012
Pressemitteilung vom: 05.07.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Innenminister Joachim Herrmann beim Verband der bayerischen Bezirke: "Bund muss Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung übernehmen - Bayerische Initiative für ein Bundesleistungsgesetz" Innenminister Joachim Herrmann hat ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 05.07.2012] Herrmann beim Verband der bayerischen Bezirke
Innenminister Joachim Herrmann beim Verband der bayerischen Bezirke: "Bund muss Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung übernehmen - Bayerische Initiative für ein Bundesleistungsgesetz"
Innenminister Joachim Herrmann hat heute bei der Verbandsversammlung der bayerischen Bezirke in Augsburg erneut unterstrichen, dass sich der Bund wesentlich stärker an der Finanzierung der Bezirksaufgaben beteiligen muss: "Wir brauchen ein Bundesleistungsgesetz, das eine angemessene Beteiligung des Bundes an den explodierenden Kosten der Bezirksaufgaben sicherstellt. Der Bund muss vor allem künftig die Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte übernehmen." So stieg die Zahl der behinderten Menschen mit Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe von 414.000 im Jahr 2000 auf 630.000 im Jahr 2010. Das bedeutet einen Anstieg des Ausgabevolumens um etwa 50 Prozent, nämlich von 8,3 Milliarden Euro auf fast 12,5 Milliarden Euro. "Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland ist hier Entlastung kaum in Sicht. Deswegen hat Bayern im Bundesrat eine Initiative für ein Bundesleistungsgesetz gestartet. Wir wollen, dass der Bund die Kosten der Eingliederungshilfe vollständig übernimmt. Sonst droht eine Kostenlawine, die unsere Bezirke erdrückt."
Herrmann betonte, dass die Bayerische Staatsregierung ein verlässlicher Partner aller Kommunen sei. Jüngstes Beispiel sei der kommunale Finanzausleich 2013, bei dem die Ausgleichsleistungen auf die neue Rekordsumme von mehr als 7,7 Milliarden Euro steigen. Daneben erfahren die Kommunen eine spürbare Entlastung durch die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Der Bund übernehme hier bereits in diesem Jahr 45 Prozent, im kommenden Jahr dann 75 Prozent und ab 2014 die vollen Kosten. "Wir haben uns bei den Verhandlungen in der Gemeindefinanzkommission nachdrücklich für diese Entlastung der Kommunen eingesetzt. Die Kostenübernahme durch den Bund führt allein bei uns im Freistaat zu einer dauerhaften Reduzierung der kommunalen Sozialhilfeausgaben in einer Größenordnung von circa 500 Millionen Euro pro Jahr", so der Innenminister. "Eine größtmöglich finanzielle Entlastung unserer Kommunen, auch unserer Bezirke, bleibt auch weiter unser Ziel."
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Innenminister Joachim Herrmann beim Verband der bayerischen Bezirke: "Bund muss Kosten der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung übernehmen - Bayerische Initiative für ein Bundesleistungsgesetz"
Innenminister Joachim Herrmann hat heute bei der Verbandsversammlung der bayerischen Bezirke in Augsburg erneut unterstrichen, dass sich der Bund wesentlich stärker an der Finanzierung der Bezirksaufgaben beteiligen muss: "Wir brauchen ein Bundesleistungsgesetz, das eine angemessene Beteiligung des Bundes an den explodierenden Kosten der Bezirksaufgaben sicherstellt. Der Bund muss vor allem künftig die Kosten der Eingliederungshilfe für Behinderte übernehmen." So stieg die Zahl der behinderten Menschen mit Bezug von Leistungen der Eingliederungshilfe von 414.000 im Jahr 2000 auf 630.000 im Jahr 2010. Das bedeutet einen Anstieg des Ausgabevolumens um etwa 50 Prozent, nämlich von 8,3 Milliarden Euro auf fast 12,5 Milliarden Euro. "Mit Blick auf die demografische Entwicklung in Deutschland ist hier Entlastung kaum in Sicht. Deswegen hat Bayern im Bundesrat eine Initiative für ein Bundesleistungsgesetz gestartet. Wir wollen, dass der Bund die Kosten der Eingliederungshilfe vollständig übernimmt. Sonst droht eine Kostenlawine, die unsere Bezirke erdrückt."
Herrmann betonte, dass die Bayerische Staatsregierung ein verlässlicher Partner aller Kommunen sei. Jüngstes Beispiel sei der kommunale Finanzausleich 2013, bei dem die Ausgleichsleistungen auf die neue Rekordsumme von mehr als 7,7 Milliarden Euro steigen. Daneben erfahren die Kommunen eine spürbare Entlastung durch die schrittweise Übernahme der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung durch den Bund. Der Bund übernehme hier bereits in diesem Jahr 45 Prozent, im kommenden Jahr dann 75 Prozent und ab 2014 die vollen Kosten. "Wir haben uns bei den Verhandlungen in der Gemeindefinanzkommission nachdrücklich für diese Entlastung der Kommunen eingesetzt. Die Kostenübernahme durch den Bund führt allein bei uns im Freistaat zu einer dauerhaften Reduzierung der kommunalen Sozialhilfeausgaben in einer Größenordnung von circa 500 Millionen Euro pro Jahr", so der Innenminister. "Eine größtmöglich finanzielle Entlastung unserer Kommunen, auch unserer Bezirke, bleibt auch weiter unser Ziel."
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
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