Staatsministerin Pieper begrüßt Einsetzung eines Sonderberichterstatters zu Weißrussland

  • Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 05.07.2012
Pressemitteilung vom: 05.07.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin

Kurzfassung: Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat heute (05.07.) die Einsetzung eines Sonderberichterstatters zu Weißrussland beschlossen. Hierzu erklärte Staatsministerin Pieper heute: "Eine Verbesserung der Lage von Menschenrechten und ...

[Auswärtiges Amt - 05.07.2012] Staatsministerin Pieper begrüßt Einsetzung eines Sonderberichterstatters zu Weißrussland


Der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen hat heute (05.07.) die Einsetzung eines Sonderberichterstatters zu Weißrussland beschlossen.

Hierzu erklärte Staatsministerin Pieper heute:

"Eine Verbesserung der Lage von Menschenrechten und Grundfreiheiten in Weißrussland ist überfällig. Noch immer sitzen dort in den Gefängnissen politische Häftlinge, noch immer werden Opposition und kritische Medien drangsaliert und unterdrückt.

Ich begrüße, dass in Zukunft ein Sonderberichterstatter des Menschenrechtsrats die aktuellen Entwicklungen in Weißrussland genau beobachten wird.

Die Einsetzung des Sonderberichterstatters steht auch dafür, dass wir nicht lockerlassen in unserem Einsatz für Demokratie und Menschenrechte in ganz Europa -- auch in Weißrussland.

Ich rufe die weißrussische Regierung auf, mit dem künftigen Sonderberichterstatter zusammenzuarbeiten und im eigenen Interesse die Chance zu ergreifen, die Lage der Menschenrechte endlich zu verbessern."

Weitere Informationen:

Auf Initiative der Europäischen Union hat der Menschenrechtsrat der Vereinten Nationen heute die Einsetzung eines Sonderberichterstatters zu Weißrussland beschlossen. 22 der 47 Mitglieder des Rats sprachen sich dafür aus, fünf votierten dagegen.

Die Europäische Union hat im Menschenrechtsrat seit 2010 der Lage in Weißrussland besondere Aufmerksamkeit gewidmet und unter anderem Berichte der Hochkommissarin für Menschenrechte zur Lage im Land angefordert.

Der Menschenrechtsrat kann auf Beschluss der einfachen Mehrheit seiner Mitglieder die Einsetzung eines Sonderberichterstatters für ein bestimmtes Land beschließen. Die Einsetzung erfolgt jeweils für ein Jahr. Der Sonderberichterstatter legt einen Jahresbericht vor, in dem er Empfehlungen an das jeweilige Land, aber auch an die internationale Gemeinschaft ausspricht.


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