2012: Mehr Pensionäre bei Bund, Ländern und Gemeinden
- Pressemitteilung der Firma Statistisches Bundesamt, 06.07.2012
Pressemitteilung vom: 06.07.2012 von der Firma Statistisches Bundesamt aus Wiesbaden
Kurzfassung: WIESBADEN – Anfang 2012 gab es bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 771 900 Pensionärinnen und Pensionäre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter mitteilt, ...
[Statistisches Bundesamt - 06.07.2012] 2012: Mehr Pensionäre bei Bund, Ländern und Gemeinden
WIESBADEN – Anfang 2012 gab es bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 771 900 Pensionärinnen und Pensionäre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter mitteilt, waren das 3,4 % mehr ehemalige Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Berufssoldatinnen und -soldaten als ein Jahr zuvor. Darüber hinaus bezogen rund 247 800 Hinterbliebene Leistungen aus dem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem der Gebietskörperschaften (– 0,3 % gegenüber dem Vorjahr).
Den stärksten Zuwachs an Pensionärinnen und Pensionären im Vergleich zum Vorjahr hatten erneut die Länder mit + 4,1 % auf rund 565 800 Personen. Beim Bund betrug der Anstieg 1,1 % auf rund 128 700 Personen. Die Gemeinden verzeichneten einen Zuwachs um 2,0 % auf rund 77 500 Pensionärinnen und Pensionäre.
Insgesamt wurden im Jahr 2011 bei Bund, Ländern und Gemeinden 42 000 Personen in den Ruhestand versetzt. Der Anteil der Personen, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand wechselten, lag bei 18 %. Mit 7 600 Personen gingen die Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit auf den niedrigsten Stand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 zurück. Nur im Jahr 2009 war deren Zahl ähnlich gering. Etwa jeder dritte Neupensionierte (34 %) schied 2011 mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren aus dem aktiven Dienst aus. Dieser im Vergleich zu den Jahren 2005 bis 2009 geringe Prozentsatz ist demografisch bedingt, da 2011 der geburtenschwache Jahrgang 1946 die gesetzliche Altersgrenze erreichte. Die Möglichkeit, ab 63 Jahren auf Antrag unter Hinnahme von Pensionsabschlägen in den Ruhestand einzutreten, nutzten rund 22 % der Neupensionierten. Der Anteil der Pensionierungen ab 60 Jahren auf Antrag wegen Schwerbehinderung lag bei rund 9 %. Etwa 16 % der Pensionierungen entfielen auf Personen, die eine besondere Altersgrenze – also eine vorgezogene Regelaltersgrenze – erreicht hatten, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldaten gilt. Aufgrund von Vorruhestandsregelungen oder sonstigen Gründen wurde 1 % der Pensionäre 2011 in den Ruhestand versetzt.
Weitere Auskünfte gibt:
Dr. Alexandros Altis,
Telefon: +49 611 75 4105,
www.destatis.de/kontakt
WIESBADEN – Anfang 2012 gab es bei Bund, Ländern und Gemeinden insgesamt rund 771 900 Pensionärinnen und Pensionäre. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis vorläufiger Ergebnisse der Versorgungsempfängerstatistik weiter mitteilt, waren das 3,4 % mehr ehemalige Beamtinnen und Beamte beziehungsweise Berufssoldatinnen und -soldaten als ein Jahr zuvor. Darüber hinaus bezogen rund 247 800 Hinterbliebene Leistungen aus dem öffentlich-rechtlichen Alterssicherungssystem der Gebietskörperschaften (– 0,3 % gegenüber dem Vorjahr).
Den stärksten Zuwachs an Pensionärinnen und Pensionären im Vergleich zum Vorjahr hatten erneut die Länder mit + 4,1 % auf rund 565 800 Personen. Beim Bund betrug der Anstieg 1,1 % auf rund 128 700 Personen. Die Gemeinden verzeichneten einen Zuwachs um 2,0 % auf rund 77 500 Pensionärinnen und Pensionäre.
Insgesamt wurden im Jahr 2011 bei Bund, Ländern und Gemeinden 42 000 Personen in den Ruhestand versetzt. Der Anteil der Personen, die wegen Dienstunfähigkeit in den Ruhestand wechselten, lag bei 18 %. Mit 7 600 Personen gingen die Pensionierungen wegen Dienstunfähigkeit auf den niedrigsten Stand seit Beginn der statistischen Erfassung im Jahr 1993 zurück. Nur im Jahr 2009 war deren Zahl ähnlich gering. Etwa jeder dritte Neupensionierte (34 %) schied 2011 mit dem Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze von 65 Jahren aus dem aktiven Dienst aus. Dieser im Vergleich zu den Jahren 2005 bis 2009 geringe Prozentsatz ist demografisch bedingt, da 2011 der geburtenschwache Jahrgang 1946 die gesetzliche Altersgrenze erreichte. Die Möglichkeit, ab 63 Jahren auf Antrag unter Hinnahme von Pensionsabschlägen in den Ruhestand einzutreten, nutzten rund 22 % der Neupensionierten. Der Anteil der Pensionierungen ab 60 Jahren auf Antrag wegen Schwerbehinderung lag bei rund 9 %. Etwa 16 % der Pensionierungen entfielen auf Personen, die eine besondere Altersgrenze – also eine vorgezogene Regelaltersgrenze – erreicht hatten, wie sie etwa im Vollzugsdienst oder für Berufssoldaten gilt. Aufgrund von Vorruhestandsregelungen oder sonstigen Gründen wurde 1 % der Pensionäre 2011 in den Ruhestand versetzt.
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