Neonazidatei zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
- Pressemitteilung der Firma Bundesrat, 06.07.2012
Pressemitteilung vom: 06.07.2012 von der Firma Bundesrat aus Berlin
Kurzfassung: Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten mit einer sogenannten Neonazidatei verbessern soll. Ziel ist die effektivere Bekämpfung von Rechtsextremismus. Die Länder ...
[Bundesrat - 06.07.2012] Neonazidatei zur Bekämpfung des Rechtsextremismus
Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten mit einer sogenannten Neonazidatei verbessern soll. Ziel ist die effektivere Bekämpfung von Rechtsextremismus.
Die Länder machten jedoch deutlich, dass ihnen die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug sind. Insbesondere reichten sie nicht aus, um die neue Verbunddatei der Verfassungsschutzbehörden als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem halten sie es im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen für geboten, auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen. Sie bitten Bundestag und Bundesregierung, diese Anliegen in nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.
Bisher fehlen Normen, die gemeinsame Dateien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dauerhaft zulassen, an denen sowohl Polizeibehörden als auch Nachrichtendienste beteiligt sind. Das vorliegende Gesetz schafft daher die besondere Rechtsgrundlage für den Betrieb einer solchen gemeinsamen Datei. Die neue "Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus" soll den Informationsaustausch von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern in diesem Bereich intensivieren und beschleunigen, sodass Einzelerkenntnisse für andere Behörden leichter zugänglich sind. Hiermit werden auch Konsequenzen aus der unzureichenden Aufklärung der NSU-Mordserie gezogen.
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10117 Berlin
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Der Bundesrat hat heute ein Gesetz gebilligt, das den Informationsaustausch zwischen den Polizeien und Nachrichtendiensten mit einer sogenannten Neonazidatei verbessern soll. Ziel ist die effektivere Bekämpfung von Rechtsextremismus.
Die Länder machten jedoch deutlich, dass ihnen die behördlichen Befugnisse teilweise nicht weitgehend genug sind. Insbesondere reichten sie nicht aus, um die neue Verbunddatei der Verfassungsschutzbehörden als umfassendes Analyseinstrument nutzen zu können. Zudem halten sie es im Zusammenhang mit waffenrechtlichen Erlaubnissen für geboten, auch Abfragen bei den Verfassungsschutzbehörden einzuführen. Sie bitten Bundestag und Bundesregierung, diese Anliegen in nachfolgenden Gesetzgebungsverfahren umzusetzen.
Bisher fehlen Normen, die gemeinsame Dateien zur Bekämpfung des Rechtsextremismus dauerhaft zulassen, an denen sowohl Polizeibehörden als auch Nachrichtendienste beteiligt sind. Das vorliegende Gesetz schafft daher die besondere Rechtsgrundlage für den Betrieb einer solchen gemeinsamen Datei. Die neue "Datei zur Bekämpfung des gewaltbezogenen Rechtsextremismus" soll den Informationsaustausch von Polizeibehörden und Nachrichtendiensten von Bund und Ländern in diesem Bereich intensivieren und beschleunigen, sodass Einzelerkenntnisse für andere Behörden leichter zugänglich sind. Hiermit werden auch Konsequenzen aus der unzureichenden Aufklärung der NSU-Mordserie gezogen.
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Der Bundesrat ist eines der fünf ständigen Verfassungsorgane der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundestag, Bundesregierung und Bundesverfassungsgericht ist der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan. Er entscheidet mit über die Politik des Bundes und bildet damit zum einen ein Gegengewicht zu den Verfassungsorganen Bundestag und Bundesregierung und er ist zum anderen ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern.
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