Zahl der Woche: 1,1 Kilogramm Honig verzehrt jeder Deutsche im Durchschnitt pro Jahr
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 10.07.2012
Pressemitteilung vom: 10.07.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: Damit ist Deutschland weltweit Spitzenreiter im Honigverbrauch. Insgesamt werden in Deutschland jährlich etwa 88.000 Tonnen Honig konsumiert. Die etwa 700.000 Bienenvölker können bei einer Erntemenge von rund 30 Kilogramm Honig je Bienenvolk den ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 10.07.2012] Zahl der Woche: 1,1 Kilogramm Honig verzehrt jeder Deutsche im Durchschnitt pro Jahr
Damit ist Deutschland weltweit Spitzenreiter im Honigverbrauch. Insgesamt werden in Deutschland jährlich etwa 88.000 Tonnen Honig konsumiert.
Die etwa 700.000 Bienenvölker können bei einer Erntemenge von rund 30 Kilogramm Honig je Bienenvolk den Bedarf nur zu etwa einem Viertel abdecken. Der Rest des in Deutschland konsumierten Honigs stammt daher aus Importen aus der Europäischen Union und anderen Staaten.
Heimischen Honig gibt es in vielen verschiedenen Sorten wie etwa Heidehonig, Rapshonig, Sommerblütenhonig, Lindenblütenhonig und Waldhonig. Dies richtet sich nach den Einzugsgebieten, in denen die Imker ihre Bienenvölker sammeln lassen.
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Damit ist Deutschland weltweit Spitzenreiter im Honigverbrauch. Insgesamt werden in Deutschland jährlich etwa 88.000 Tonnen Honig konsumiert.
Die etwa 700.000 Bienenvölker können bei einer Erntemenge von rund 30 Kilogramm Honig je Bienenvolk den Bedarf nur zu etwa einem Viertel abdecken. Der Rest des in Deutschland konsumierten Honigs stammt daher aus Importen aus der Europäischen Union und anderen Staaten.
Heimischen Honig gibt es in vielen verschiedenen Sorten wie etwa Heidehonig, Rapshonig, Sommerblütenhonig, Lindenblütenhonig und Waldhonig. Dies richtet sich nach den Einzugsgebieten, in denen die Imker ihre Bienenvölker sammeln lassen.
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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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