Fall Titanic: Im Zweifel pro Satirefreiheit
- Pressemitteilung der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV), 11.07.2012
Pressemitteilung vom: 11.07.2012 von der Firma Deutscher Journalisten-Verband (DJV) aus Berlin
Kurzfassung: Berlin, 11.07.2012 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Zeitschrift Titanic als überzogen und satirefeindlich kritisiert. "Auch der Papst muss sich Satire gefallen lassen", ...
[Deutscher Journalisten-Verband (DJV) - 11.07.2012] Fall Titanic: Im Zweifel pro Satirefreiheit
Berlin, 11.07.2012 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Zeitschrift Titanic als überzogen und satirefeindlich kritisiert. "Auch der Papst muss sich Satire gefallen lassen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Er wurde von Titanic als Sinnbild für die Kurie des Vatikan mit satirischen Mitteln an den Pranger gestellt, der die Vatileaks-Affäre anhaftet. Das ist legitim." Das Gericht hatte am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Titelgestaltung des Blattes die Persönlichkeitsrechte von Papst Benedikt XVI. verletze. Unter der Überschrift "Die undichte Stelle ist gefunden" war der Papst in weißer Soutane mit einem großen gelben Fleck und auf der Rückseite mit einem braunen Fleck abgebildet worden. Konken: "Über Geschmack lässt sich streiten, aber die Darstellung fällt unter die Freiheit der Satire." Die Zeitschrift habe keine religiösen Gefühle von Katholiken verletzt, weil die Fotomontage ihn in seiner Rolle als Repräsentant der Vatikan-Bürokratie karikiert habe.
Der DJV-Vorsitzende ermunterte die Chefredaktion von Titanic, die Einstweilige Verfügung nicht hinzunehmen. "Es wäre nicht die erste Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen ein Medium, die auf dem Weg durch die Instanzen keinen Bestand hätte."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit:
Hendrik Zörner
Bei Rückfragen: Tel. 030/72 62 79 20, Fax 030/726 27 92 13
Sie finden unsere Pressemitteilung auch unter www.djv.de
Berlin, 11.07.2012 – Der Deutsche Journalisten-Verband hat die Einstweilige Verfügung des Landgerichts Hamburg gegen die Zeitschrift Titanic als überzogen und satirefeindlich kritisiert. "Auch der Papst muss sich Satire gefallen lassen", erklärte DJV-Bundesvorsitzender Michael Konken. "Er wurde von Titanic als Sinnbild für die Kurie des Vatikan mit satirischen Mitteln an den Pranger gestellt, der die Vatileaks-Affäre anhaftet. Das ist legitim." Das Gericht hatte am gestrigen Dienstag entschieden, dass die Titelgestaltung des Blattes die Persönlichkeitsrechte von Papst Benedikt XVI. verletze. Unter der Überschrift "Die undichte Stelle ist gefunden" war der Papst in weißer Soutane mit einem großen gelben Fleck und auf der Rückseite mit einem braunen Fleck abgebildet worden. Konken: "Über Geschmack lässt sich streiten, aber die Darstellung fällt unter die Freiheit der Satire." Die Zeitschrift habe keine religiösen Gefühle von Katholiken verletzt, weil die Fotomontage ihn in seiner Rolle als Repräsentant der Vatikan-Bürokratie karikiert habe.
Der DJV-Vorsitzende ermunterte die Chefredaktion von Titanic, die Einstweilige Verfügung nicht hinzunehmen. "Es wäre nicht die erste Entscheidung des Landgerichts Hamburg gegen ein Medium, die auf dem Weg durch die Instanzen keinen Bestand hätte."
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Über Deutscher Journalisten-Verband (DJV):
Der Deutsche Journalisten-Verband (DJV), 1949 gegründet, vertritt die berufs- und medienpolitischen Ziele und Forderungen der hauptberuflichen Journalistinnen und Journalisten aller Medien. Er ist politisch wie finanziell unabhängig und handelt ohne sachfremde Rücksichtnahmen. Der DJV achtet und fördert die publizistische Unabhängigkeit seiner Mitglieder.
In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
Tarife:
Der DJV schließt als Tarifpartei seit 1950 in allen Medien Tarifverträge und überwacht deren Einhaltung.
Rechtsschutz:
Der DJV und seine Landesverbände beraten in beruflichen Konfliktfällen und bieten freien wie angestellten Journalistinnen und Journalisten Rechtsschutz, vor allem bei arbeits-, steuer- oder urheberrechtlichen Angelegenheiten.
Beratung:
Der DJV berät und informiert seine Mitglieder beim Abschluss von (Arbeits-)Verträgen, in Ausbildungs- und in Steuerfragen.
Firmenkontakt:
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In seiner Kombination aus Gewerkschaft und Berufsverband befindet er sich auf deutlichem Erfolgskurs. Die Entwicklung der Mitgliedszahlen belegt dies: Allein in den letzten zehn Jahren wuchs die Zahl der Mitglieder von 16.592 (12/88) auf 36.150 (5/00). Dies ist nicht zuletzt auf das umfangreiche Leistungspaket des DJV zurückzuführen:
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