Neues Urteil erleichtert Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen

Neues Urteil erleichtert Anlegern die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen
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Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit seinem Urteil vom 8. Mai 2012 (Aktenzeichen: XI ZR 262/10) die Rechte von Anlegern bei fehlerhafter Anlageberatung gestärkt. Hiernach müssen die beratenden Banken nun nachweisen, dass sich der Kunde auch bei ordnungsgemäßer Aufklärung für die entsprechende Kapitalanlage entschieden hätte. ... weiter lesen Quelle
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