Gregor Gysi zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 11.07.2012
Pressemitteilung vom: 11.07.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Sehr geehrte Damen und Herren, u Ihrer freundlichen Verwendung übermitteln wir Ihnen den Kommentar des Vorsitzenden der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Gregor Gysi, zur gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. ...

[Die Linke. im Bundestag - 11.07.2012] Gregor Gysi zur mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht


Sehr geehrte Damen und Herren,

u Ihrer freundlichen Verwendung übermitteln wir Ihnen den Kommentar des Vorsitzenden der Bundestagsfraktion DIE LINKE, Gregor Gysi, zur gestrigen mündlichen Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe.

Mit freundlichen Grüßen

Beate Figgener


Die Verhandlung war sehr ausführlich und gründlich. Nach meiner Auffassung spricht nichts gegen eine Einstweilige Anordnung, mit der dem Bundespräsidenten die Ratifizierung der Verträge bis zu einer Entscheidung über die Organklage und die Verfassungsbeschwerden untersagt wird.

Die Einstweilige Anordnung darf nur dann abgelehnt werden, wenn beide Verträge - der ESM-Vertrag und der Fiskalvertrag - offensichtlich grundgesetzgemäß sind.

Davon kann im Ergebnis der Verhandlung keine Rede sein.

Außerdem dürfen durch die Einstweilige Anordnung keine schweren Nachteile entstehen. Die Bundesregierung konnte solche nicht wirklich belegen. Es wird nur vor den Reaktionen der Märkte gewarnt, wobei die Psyche der Märkte keiner einschätzen konnte.

Auf jeden Fall rechtfertigt ein Markt nicht, grundgesetzwidrige Verträge, die die Rechte des Deutschen Bundestages, des Bundesverfassungsgerichts, der Bundesländer, der Kommunen und unserer Bevölkerung durchaus beachtlich einschränken.

Immerhin gab es auch einen Kompromissvorschlag des Gerichts, ihm bis zur Beurteilung wenigstens zwei bis drei Monate zu belassen.

Nun ist der Bundespräsident am Zuge. Entweder er sichert dem Gericht zu, innerhalb dieser zeit keine Unterschriften zu leisten, oder er verweigert sich. Dann müsste in wenigen Wochen über die Anträge auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung entschieden werden.


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