Der Einsatz von Kindersoldaten ist Kindesmiss-brauch

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 10.02.2011
Pressemitteilung vom: 10.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlaesslich des Internationalen Tages gegen den Einsatz von Kindersoldaten am 12. Februar erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Roth: Die Zahl der Kindersoldaten wird weltweit auf 250.000 geschaetzt. ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 10.02.2011] Der Einsatz von Kindersoldaten ist Kindesmiss-brauch


Anlaesslich des Internationalen Tages gegen den Einsatz von Kindersoldaten am 12. Februar erklaert die zustaendige Berichterstatterin der SPD-Bundestagsfraktion Karin Roth:

Die Zahl der Kindersoldaten wird weltweit auf 250.000 geschaetzt. Minderjaehrige werden sowohl von regulaeren Armeen wie auch von Rebellengruppen rekrutiert. In den meisten Faellen handelt es sich um Zwangsrekrutierungen. Der Einsatz von Kindern im Krieg ist Kindesmissbrauch. Viele Kinder wachsen in Krisengebieten auf, ihr Leben wird durch Krieg, Gewalt und Zerstoerung gepraegt. Manche werden von den bewaffneten Gruppen als Soldaten zwangsrekrutiert und entfuehrt. Andere werden mit falschen Versprechungen und einem geringen Sold gelockt. Sobald sie bei den bewaffneten Gruppen sind, unterliegen Kindersoldaten
- wie alle Soldaten - dem Gesetz von Befehl und Gehorsam. Fuer die betroffenen Kinder heisst das: Sie muessen gehorchen, ohne den Sinn in Frage zu stellen.

Allein in der Demokratischen Republik Kongo gibt es trotz aller Friedensprozesse noch ungefaehr 3.500 Kindersoldaten. Diese Kinder erleiden seelische Traumata und Demuetigungen, muessen bedingungslos gehorchen und morden. Deshalb muessen wir weiterhin unser Augenmerk auf diese Kinder richten und darauf, dass die Verpflichtungen im Kampf gegen den Einsatz von Kindersoldaten eingehalten werden.

Am 12. Februar 2002 trat das Zusatzprotokoll ueber die Beteiligung von Kindern an bewaffneten Konflikten zur UN-Kinderrechtskonvention in Kraft. In dem Protokoll verpflichten sich die Unterzeichnerstaaten, keine Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren zu rekrutieren. Das Zusatzprotokoll ist ein wichtiger Meilenstein im Kampf gegen die Rekrutierung von Kindern. Ebenso wichtig sind der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag. Wer Kinder unter 15 Jahre rekrutiert, kann nach dem Statut des Gerichtshofes als Kriegsverbrecher verurteilt werden. In den 2007 verabschiedeten "Pariser Verpflichtungen" verpflichteten sich 60 Staaten gegen die Zwangsrekrutierungen von Kindern in Streitkraeften oder bewaffneten Gruppen vorzugehen. Wir muessen unbedingt weiter an der Umsetzung dieser Verpflichtungen arbeiten.


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