Novelle zum Kinderförderungsgesetz erstmals im Landtag / Bischoff: Spürbare Verbesserungen für Familien und Erzieherinnen
- Pressemitteilung der Firma Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt, 12.07.2012
Pressemitteilung vom: 12.07.2012 von der Firma Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt aus Magdeburg
Kurzfassung: Der Gesetzentwurf zur Änderung der Kinderbetreuung und –förderung in Sachsen-Anhalt ist am Donnerstag erstmals im Landtag beraten worden. Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischoff sagte: "Mit der Einbringung der Novelle zum ...
[Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt - 12.07.2012] Novelle zum Kinderförderungsgesetz erstmals im Landtag / Bischoff: Spürbare Verbesserungen für Familien und Erzieherinnen
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Kinderbetreuung und –förderung in Sachsen-Anhalt ist am Donnerstag erstmals im Landtag beraten worden.
Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischoff sagte:
"Mit der Einbringung der Novelle zum Kinderförderungsgesetz habe ich einen Kernpunkt des Koalitionsvertrages von CDU und SPD umgesetzt. Alle drei Zusagen im Koalitionsvertrag, die Rückkehr zum Ganztagesanspruch für alle Kinder, die Verbesserung der Betreuungsqualität und eine finanzielle Entlastung für Mehrkindfamilien werden mit dem Gesetzentwurf eingelöst.
Das Land übernimmt die vollständige finanzielle Verantwortung für die angestrebten Verbesserungen. Die damit verbundenen Mehrkosten für das Land betragen in Summe bis 2016 rund 125 Millionen Euro. Hinzu kommen Kostensteigerungen durch höhere Kinderzahlen und die Personalkostenentwicklung. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2012 wird das Land voraussichtlich 184 Millionen Euro für die Kinderbetreuung aufwenden. Im Jahr 2016 wären dies laut Vorausberechnungen fast 253 Millionen Euro." Nach dem Gesetzentwurf soll der Ganztagesanspruch in Stufen ab 1.August 2013 für alle Kinder im Kindergarten und ein Jahr später zum 1.August 2014 im Krippenbereich realisiert werden.
Um die Betreuungsqualität weiter zu erhöhen, gibt das Land den Einrichtungen zusätzliches Geld, um Erzieherinnen und Erziehern mehr Zeit für ihre Arbeit einzuräumen. Die Einrichtungen entscheiden flexibel, ob sie generell den Betreuungsschlüssel verbessern oder den Erzieherinnen individuell mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung geben. Ab 1.August 2013 finanziert das Land je Vollzeitstelle 2,5 Stunden mehr und ab 1.August 2015 fünf Stunden pro Woche.
Zur Abfederung von Betreuungsbeiträgen ist vorgesehen, das Eltern mit zwei oder mehr in Krippe und Kindergarten betreuten Kindern in Summe der Einzelbeiträge niemals mehr als 160 Prozent des Beitrages für das älteste Kind zahlen.
Bischoff: "Ich weiß, dass nicht wenige noch mehr fordern. Sie sagen aber nicht, woher wir das Geld nehmen sollen. Der vorgelegte Gesetzentwurf hält die Balance zwischen Wünschenswertem und Finanzierbarem. Es wird spürbare Verbesserung und mehr Gerechtigkeit geben - für Familien mit Kindern und für Erzieherinnen in Einrichtungen gleichermaßen."
Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Ministerium für Arbeit und Soziales Sachsen-Anhalt
Turmschanzenstraße 25
39114 Magdeburg
Tel.: +49 391 567-4608
Mail: ms-presse@ms.sachsen-anhalt.de
Der Gesetzentwurf zur Änderung der Kinderbetreuung und –förderung in Sachsen-Anhalt ist am Donnerstag erstmals im Landtag beraten worden.
Arbeits- und Sozialminister Norbert Bischoff sagte:
"Mit der Einbringung der Novelle zum Kinderförderungsgesetz habe ich einen Kernpunkt des Koalitionsvertrages von CDU und SPD umgesetzt. Alle drei Zusagen im Koalitionsvertrag, die Rückkehr zum Ganztagesanspruch für alle Kinder, die Verbesserung der Betreuungsqualität und eine finanzielle Entlastung für Mehrkindfamilien werden mit dem Gesetzentwurf eingelöst.
Das Land übernimmt die vollständige finanzielle Verantwortung für die angestrebten Verbesserungen. Die damit verbundenen Mehrkosten für das Land betragen in Summe bis 2016 rund 125 Millionen Euro. Hinzu kommen Kostensteigerungen durch höhere Kinderzahlen und die Personalkostenentwicklung. Zum Vergleich: Im Gesamtjahr 2012 wird das Land voraussichtlich 184 Millionen Euro für die Kinderbetreuung aufwenden. Im Jahr 2016 wären dies laut Vorausberechnungen fast 253 Millionen Euro." Nach dem Gesetzentwurf soll der Ganztagesanspruch in Stufen ab 1.August 2013 für alle Kinder im Kindergarten und ein Jahr später zum 1.August 2014 im Krippenbereich realisiert werden.
Um die Betreuungsqualität weiter zu erhöhen, gibt das Land den Einrichtungen zusätzliches Geld, um Erzieherinnen und Erziehern mehr Zeit für ihre Arbeit einzuräumen. Die Einrichtungen entscheiden flexibel, ob sie generell den Betreuungsschlüssel verbessern oder den Erzieherinnen individuell mehr Zeit für die Vor- und Nachbereitung geben. Ab 1.August 2013 finanziert das Land je Vollzeitstelle 2,5 Stunden mehr und ab 1.August 2015 fünf Stunden pro Woche.
Zur Abfederung von Betreuungsbeiträgen ist vorgesehen, das Eltern mit zwei oder mehr in Krippe und Kindergarten betreuten Kindern in Summe der Einzelbeiträge niemals mehr als 160 Prozent des Beitrages für das älteste Kind zahlen.
Bischoff: "Ich weiß, dass nicht wenige noch mehr fordern. Sie sagen aber nicht, woher wir das Geld nehmen sollen. Der vorgelegte Gesetzentwurf hält die Balance zwischen Wünschenswertem und Finanzierbarem. Es wird spürbare Verbesserung und mehr Gerechtigkeit geben - für Familien mit Kindern und für Erzieherinnen in Einrichtungen gleichermaßen."
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Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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