Nahost-Konflikt: Zwei-Staaten-Lösung darf durch Levy-Bericht nicht infrage gestellt werden

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 12.07.2012
Pressemitteilung vom: 12.07.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zur Veröffentlichung des Berichtes des "Levy-Komitees", und dessen Aussagen zur völkerrechtlichen Situation der israelischen Siedlungen im Westjordanland erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Günter Gloser: Der ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 12.07.2012] Nahost-Konflikt: Zwei-Staaten-Lösung darf durch Levy-Bericht nicht infrage gestellt werden


Zur Veröffentlichung des Berichtes des "Levy-Komitees", und dessen Aussagen zur völkerrechtlichen Situation der israelischen Siedlungen im Westjordanland erklärt der zuständige Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion Günter Gloser:

Der Levy-Bericht empfiehlt die Legalisierung eines Großteils der über 100 israelischen Siedlungs-Außenposten im Westjordanland und kommt zu dem Schluss, die Gebiete jenseits der grünen Linie hätten nicht den Status besetzter Gebiete. Damit steht er in diametralem Widerspruch zu den Nahost-Friedensbemühungen der Vereinten Nationen, der Europäischen Union, der USA und Deutschlands, die das Westjordanland – inklusive Ost-Jerusalem – unisono als besetztes Gebiet ansehen und eine Zwei-Staaten-Lösung anstreben. Die Bundesregierung ist aufgefordert, ihr Unverständnis über die Aussagen des Berichtes gegenüber der Regierung von Israel deutlich zum Ausdruck zu bringen.

Sollte Ministerpräsident Netanjahu die Ergebnisse des Levy-Berichts akzeptieren, begäbe er sich in der Frage des völkerrechtlichen Status der West Bank in die Gefahr einer selbstgewählten Isolation. Dieser Schritt würde zudem die Perspektive einer Zwei-Staaten-Lösung infrage stellen.

Daran kann niemandem, der wirklich an einer Fortsetzung des Nahost-Friedensprozess interessiert ist, gelegen sein. Der Internationale Gerichtshof in Den Haag hat in seinem Urteil vom 9. Juli 2004 unmissverständlich dargestellt, dass es sich beim Westjordanland um ein besetztes Gebiet handelt, auf dem israelische Siedlungstätigkeiten gemäß der IV. Genfer Konvention völkerrechtswidrig sind.


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