12.07.2012 17:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Gamefonds als neues Mitglied in der Familie der geschlossenen Beteiligungen
Gamefonds als neues Mitglied in der Familie der geschlossenen BeteiligungenKurzfassung: Bei Gamefonds handelt es sich um sog. geschlossene Fonds. Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 12.07.2012] Bei Gamefonds handelt es sich um sog. geschlossene Fonds. Ziele der Anlage sollen neben der Investition in Entwicklung, Produktion, Lizenzierung und Vermarktung der durch den Fonds finanzierten Konsolen- und PC-Spiele insbesondere hohe Renditen von 7 bis 15 Prozent für die Anleger sein.
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können.
Ob diese hohen Ziele tatsächlich erreicht werden, ist momentan noch nicht absehbar, da es sich bei den Gamefonds um eine verhältnismäßig junge Fondskategorie handelt. 2005 soll ein so genannter "Testfonds" aufgelegt worden sein. Allerdings liegen auch hier noch keine endgültigen, messbaren Ergebnisse vor.
Bei den sogenannten geschlossenen Fonds erwirbt der Anleger eine Beteiligung an dem jeweiligen Unternehmen. Eine solche unternehmerische Beteiligung ist typischerweise nicht nur mit Rechten der Teilhaber sondern auch mit erheblichen Risiken behaftet. Im Voraus absehbar sind weder mögliche Produktionsverzögerungen noch, ob der erhoffte Erfolg beim Publikum tatsächlich eintreten wird. Beides sind Unwägbarkeiten, denen ein großer Einfluss auf die finanziellen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung zuzurechnen ist. Ein ganz ähnliches Konzept wird bereits seit Jahren in Form von Filmfonds vermarktet. Die Erfahrungen in diesem Bereich haben gezeigt, dass eine rechtzeitige Überprüfung der Kapitalanlage etwaige Schäden der Anleger vermeiden kann.
Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten worden und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com rät: Lassen Sie die ihre Gamefonds-Beteiligung durch einen im Bank- und Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwalt prüfen, um einen endgültigen Verlust ihres investierten Geldes zu vermeiden.
Neben der Überprüfung des Anlegervertrages wird ein kompetenter Anwalt anhand einer umfangreichen Checkliste prüfen, ob und gegen wen ihnen Ansprüche zustehen. Insbesondere wird geprüft, ob sie über die Risiken einer solchen Beteiligung umfassend aufgeklärt worden sind.
http://www.grprainer.com/Gamefonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte und Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Solch hohe Renditen sollen insbesondere deshalb zu erwirtschaften sein, weil die Fondsgesellschaften beispielsweise im Emirat Dubai ansässig seien, wo keine Körperschafts-, Gewerbe- oder Einkommenssteuer zu zahlen sein sollen. Die Anleger sollen auf diesem Wege die hohe Rendite steuerfrei erhalten können.
Ob diese hohen Ziele tatsächlich erreicht werden, ist momentan noch nicht absehbar, da es sich bei den Gamefonds um eine verhältnismäßig junge Fondskategorie handelt. 2005 soll ein so genannter "Testfonds" aufgelegt worden sein. Allerdings liegen auch hier noch keine endgültigen, messbaren Ergebnisse vor.
Bei den sogenannten geschlossenen Fonds erwirbt der Anleger eine Beteiligung an dem jeweiligen Unternehmen. Eine solche unternehmerische Beteiligung ist typischerweise nicht nur mit Rechten der Teilhaber sondern auch mit erheblichen Risiken behaftet. Im Voraus absehbar sind weder mögliche Produktionsverzögerungen noch, ob der erhoffte Erfolg beim Publikum tatsächlich eintreten wird. Beides sind Unwägbarkeiten, denen ein großer Einfluss auf die finanziellen Risiken einer unternehmerischen Beteiligung zuzurechnen ist. Ein ganz ähnliches Konzept wird bereits seit Jahren in Form von Filmfonds vermarktet. Die Erfahrungen in diesem Bereich haben gezeigt, dass eine rechtzeitige Überprüfung der Kapitalanlage etwaige Schäden der Anleger vermeiden kann.
Viele der Anleger hätten sich niemals auf eine solche Anlage eingelassen, wenn sie von diesen gravieren Risiken gewusst hätten. Oft sollen sie von Ihren Banken falsch beraten worden und insbesondere nicht über Rückvergütungen aufgeklärt worden sein. Die neuste BGH-Rechtsprechung bestätigt aber, dass Banken dazu verpflichtet sind ihre Rückvergütungsprämien zu offenbaren. Unter diesen Voraussetzungen haben die Anleger gute Chancen Schadensersatzansprüche geltend zu machen und das von ihnen investierte Geld zurück zu bekommen.
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GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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