Fahren mit Gespann: Im Ausland gelten besondere Verkehrsbestimmungen
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 13.07.2012
Pressemitteilung vom: 13.07.2012 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC: Neulinge sollten Fahrsicherheitstraining besuchen In der Reisezeit machen sich viele Urlauber mit Wohnwagen, Gepäckanhängern oder Bootstrailern auf den Weg. Nicht für jeden ist das alltäglich. Deshalb hat der ADAC folgende Informationen ...
[ADAC - 13.07.2012] Fahren mit Gespann: Im Ausland gelten besondere Verkehrsbestimmungen
ADAC: Neulinge sollten Fahrsicherheitstraining besuchen
In der Reisezeit machen sich viele Urlauber mit Wohnwagen, Gepäckanhängern oder Bootstrailern auf den Weg. Nicht für jeden ist das alltäglich. Deshalb hat der ADAC folgende Informationen zu Zulassung, Versicherung und Verkehrsvorschriften zusammengestellt.
Höhe, Breite und Länge des Gespanns sollte man sich vor der Fahrt noch einmal bewusst machen. Nicht nur bei Brücken und Unterführungen ist das wichtig, sondern auch um ein Überholmanöver richtig einzuschätzen.
In Deutschland gilt für Gespanne Tempo 80, für bestimmte Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung 100 km/h. Im Ausland variieren die Höchstgeschwindigkeiten. In Frankreich sind sogar 130 km/h erlaubt. Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.
Besondere Verkehrsregeln beachten. In Italien gilt auf bestimmten Hauptreiserouten wie beispielsweise der A 22 vom Brenner bis Modena ein generelles Überholverbot für Gespanne. Die kleinen Zusatzschilder unter dem Lkw-Fahrverbot sind leicht zu übersehen. Sollte man aber beim Überholen von der Polizei erwischt werden, drohen teure Geldbußen bis hin zum Führerscheinentzug.
Wohn- und Gepäckanhänger müssen haftpflichtversichert sein und versteuert werden. Anders Sportanhänger: sie sind nicht steuer- und versicherungspflichtig. Allerdings übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges Schäden nur dann, wenn der Trailer angekuppelt ist. Eine Anhängerhaftpflichtversicherung ist also ratsam.
Eine sichere und unfallfreie Fahrt ist nur gewährleistet, wenn der Fahrer das Verhalten seines Gespanns in Kurven, beim Rangieren und in gefährlichen Situationen kennt. Mit einem Anhänger verlängert sich beispielsweise der Bremsweg deutlich. Neulingen unter den Gespannfahrern empfiehlt der ADAC ein Fahrsicherheitstraining. Dort werden unter anderem richtiges Manövrieren und Ausweichen geübt sowie wichtige Tipps zur Handhabung eines Anhängers gegeben.
Weitere Informationen dazu gibt es unter www.adac.de/ReiseService.
Kontakt:
Allgemeiner Deutscher Automobil Club (ADAC) e.V
Am Westpark 8
81373 München
Deutschland
Telefon: 089/ 76 76-0
Telefax: 089/76 76-87 01
Mail: presse@adac.de
URL: http://www.adac.de
ADAC: Neulinge sollten Fahrsicherheitstraining besuchen
In der Reisezeit machen sich viele Urlauber mit Wohnwagen, Gepäckanhängern oder Bootstrailern auf den Weg. Nicht für jeden ist das alltäglich. Deshalb hat der ADAC folgende Informationen zu Zulassung, Versicherung und Verkehrsvorschriften zusammengestellt.
Höhe, Breite und Länge des Gespanns sollte man sich vor der Fahrt noch einmal bewusst machen. Nicht nur bei Brücken und Unterführungen ist das wichtig, sondern auch um ein Überholmanöver richtig einzuschätzen.
In Deutschland gilt für Gespanne Tempo 80, für bestimmte Fahrzeuge mit Ausnahmegenehmigung 100 km/h. Im Ausland variieren die Höchstgeschwindigkeiten. In Frankreich sind sogar 130 km/h erlaubt. Gespanne mit einer auf 100 km/h beschränkten technischen Zulassung dürfen aber auch hier maximal nur 100 km/h fahren.
Besondere Verkehrsregeln beachten. In Italien gilt auf bestimmten Hauptreiserouten wie beispielsweise der A 22 vom Brenner bis Modena ein generelles Überholverbot für Gespanne. Die kleinen Zusatzschilder unter dem Lkw-Fahrverbot sind leicht zu übersehen. Sollte man aber beim Überholen von der Polizei erwischt werden, drohen teure Geldbußen bis hin zum Führerscheinentzug.
Wohn- und Gepäckanhänger müssen haftpflichtversichert sein und versteuert werden. Anders Sportanhänger: sie sind nicht steuer- und versicherungspflichtig. Allerdings übernimmt die Haftpflichtversicherung des Zugfahrzeuges Schäden nur dann, wenn der Trailer angekuppelt ist. Eine Anhängerhaftpflichtversicherung ist also ratsam.
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Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
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