SKUDELNY: Verhinderung von Klagen gegen Kinderlärm bei der Tagespflege bleibt politisches Ziel
- Pressemitteilung der Firma FDP-Bundestagsfraktion, 13.07.2012
Pressemitteilung vom: 13.07.2012 von der Firma FDP-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichthofs, die Klage gegen die Tätigkeit einer Tagesmutter in ihrer Wohnung aus formalen Gründen zurückzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der ...
[FDP-Bundestagsfraktion - 13.07.2012] SKUDELNY: Verhinderung von Klagen gegen Kinderlärm bei der Tagespflege bleibt politisches Ziel
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichthofs, die Klage gegen die Tätigkeit einer Tagesmutter in ihrer Wohnung aus formalen Gründen zurückzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:
Klagen gegen Kinderlärm auch im Rahmen der Kindertagespflege zu verhindern, ist und bleibt eindeutiges politisches Ziel der Regierungskoalition. Durch die von der FDP vorangetriebene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) im vergangenen Jahr sollten Klagen gegen Kinderlärm künftig ausgeschlossen und dadurch der Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft bereitet werden.
Daher ist es bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute keine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Ein klares Urteil, nach dem ein Hausverwalter eine Genehmigung von Kindertagespflege in der Wohnung der Tagespflegeperson wegen Kinderlärms nicht verweigern darf, wäre wünschenswert gewesen. Alles andere hätte dem Willen des Gesetzgebers widersprochen.
Seit der Novelle des BImschG stellt Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar. Er ist vielmehr Ausdruck der kindlichen Entwicklung und steht somit unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Die Kindertagespflege in der Wohnung der Tagespflegeperson ist zwar von dieser gesetzlichen Privilegierung ausgenommen, da die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz für solchen verhaltensbezogenen Lärm haben. Allerdings hat die Gesetzesnovelle zur Privilegierung des Kinderlärms ausdrücklich deren Ausstrahlungswirkung auf das Zivilrecht, besonders auf das Miet- und Wohneigentumsrecht, hervorgehoben.
Gerade die Kindertagespflege in der Wohnung einer Tagespflegeperson ist eine flexible und günstige Alternative zu den Kindertageseinrichtungen und nimmt einen sehr wichtigen Platz innerhalb der Kinderbetreuung ein. Auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne der Tagesmütter und Kinder hatten heute auch viele betroffene Eltern gehofft. Nun müssen sie weiter mit der Rechtsunsicherheit leben.
Kontakt:
FDP im Deutschen Bundestag
Platz der Republik
11011 Berlin
Deutschland
Telefon: 030-227-52378
Telefax: 030-227-56143
Mail: pressestelle@fdp-bundestag.de
URL: http://www.fdp-fraktion.de/
Anlässlich der heutigen Entscheidung des Bundesgerichthofs, die Klage gegen die Tätigkeit einer Tagesmutter in ihrer Wohnung aus formalen Gründen zurückzuweisen, erklärt die für Lärmschutz zuständige Berichterstatterin der FDP-Bundestagsfraktion Judith SKUDELNY:
Klagen gegen Kinderlärm auch im Rahmen der Kindertagespflege zu verhindern, ist und bleibt eindeutiges politisches Ziel der Regierungskoalition. Durch die von der FDP vorangetriebene Änderung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (BImschG) im vergangenen Jahr sollten Klagen gegen Kinderlärm künftig ausgeschlossen und dadurch der Weg zu einer kinderfreundlicheren Gesellschaft bereitet werden.
Daher ist es bedauerlich, dass der Bundesgerichtshof (BGH) heute keine Grundsatzentscheidung getroffen hat. Ein klares Urteil, nach dem ein Hausverwalter eine Genehmigung von Kindertagespflege in der Wohnung der Tagespflegeperson wegen Kinderlärms nicht verweigern darf, wäre wünschenswert gewesen. Alles andere hätte dem Willen des Gesetzgebers widersprochen.
Seit der Novelle des BImschG stellt Kinderlärm keine schädliche Umwelteinwirkung mehr dar. Er ist vielmehr Ausdruck der kindlichen Entwicklung und steht somit unter einem besonderen Toleranzgebot der Gesellschaft. Die Kindertagespflege in der Wohnung der Tagespflegeperson ist zwar von dieser gesetzlichen Privilegierung ausgenommen, da die Länder die alleinige Gesetzgebungskompetenz für solchen verhaltensbezogenen Lärm haben. Allerdings hat die Gesetzesnovelle zur Privilegierung des Kinderlärms ausdrücklich deren Ausstrahlungswirkung auf das Zivilrecht, besonders auf das Miet- und Wohneigentumsrecht, hervorgehoben.
Gerade die Kindertagespflege in der Wohnung einer Tagespflegeperson ist eine flexible und günstige Alternative zu den Kindertageseinrichtungen und nimmt einen sehr wichtigen Platz innerhalb der Kinderbetreuung ein. Auf eine Grundsatzentscheidung im Sinne der Tagesmütter und Kinder hatten heute auch viele betroffene Eltern gehofft. Nun müssen sie weiter mit der Rechtsunsicherheit leben.
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Über FDP-Bundestagsfraktion:
Eine Geschichte als Herausforderung.
Der Liberalismus begann seinen historischen Weg als Philosophie der Freiheit und als politische Bewegung für die Rechte des Einzelnen. Die Willkürherrschaft des Absolutismus stand im Widerspruch zur Idee einer freiheitlichen Gesellschaft. Mit dem Verfassungsstaat hat der Liberalismus den Absolutismus überwunden.
Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.
Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.
Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.
Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die FDP war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die FDP konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die FDP konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits- staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.
Ein großer Teil des Widerstands gegen das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das freiheitlichste unserer Geschichte.
Firmenkontakt:
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Als erste politische Bewegung hat der Liberalismus dem einzelnen Bürger, seiner menschlichen Würde und seinen Menschenrechten der Freiheit und Gleichheit Vorrang vor der Macht des Staates eingeräumt. Schritt für Schritt verwirklichten Liberale den modernen Verfassungsstaat mit individuellen Grundrechten, der freien Entfaltung der Persönlichkeit, dem Schutz von Minderheiten, der Gewaltenteilung und der Rechtsbindung staatlicher Gewalt.
Der Liberalismus hat als Freiheitsbewegung nicht nur für die Gleichheit vor dem Gesetz gekämpft, sondern auch für Chancengleichheit in der Gesellschaft. Mit der Marktwirtschaft und ihrer sozialen Verpflichtung hat der Liberalismus neue Chancen gegen Existenznot und konservative Erstarrung der gesellschaftlichen Strukturen eröffnet.
Die liberale Verfassung unserer Bundesrepublik Deutschland hat mehr demokratische Stabilität, mehr allgemeinen Wohlstand, mehr soziale Gerechtigkeit und Rechtsstaatlichkeit hervorgebracht, als dies je zuvor in der Geschichte der Fall gewesen ist. Und dennoch ist die Idee der Freiheit den schleichenden Gefahren der Gewöhnung und Geringschätzung ausgesetzt. Weniger Teilhabe am demokratischen Staat, weniger Chancen für ein selbstbestimmtes Leben durch weniger Chancen auf einen sicheren Arbeitsplatz, Entmündigungen durch kollektive Zwangssysteme und bevormundende Bürokratie sind neue Bedrohungen der Freiheit.
Liberale haben nach 1945 der Idee der Freiheit zum erneuten Durchbruch verholfen. Die FDP war stets der Motor für Reformen, wenn es um Richtungsentscheidungen zugunsten der Freiheit ging. Nur durch die FDP konnte in den fünfziger Jahren die Soziale Marktwirtschaft gegen die Sozialdemokraten und Teile der Christdemokraten durchgesetzt werden. Nur durch die FDP konnte sich in den siebziger Jahren mehr Bürgerfreiheit gegen konservative Rechts- und Gesellschaftspolitik durchsetzen. Die Liberalen waren Vorreiter für die Demokratisierung und Liberalisierung der Gesellschaft, gegen obrigkeits- staatliche Bevormundung und Engstirnigkeit. Unsere Politik der marktwirtschaftlichen Erneuerung in den achtziger Jahren brachte neue Arbeitsplätze und mehr Wohlstand für mehr Bürger.
Ein großer Teil des Widerstands gegen das sozialistische Staatswesen erwuchs aus der Attraktivität des freiheitlich-liberalen Gesellschafts- und Wirtschaftssystems. Das in den europäischen Integrationsprozeß eingebettete, vereinte Deutschland ist das freiheitlichste unserer Geschichte.
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