Nutzerverbände fordern bundeseinheitliche Umsetzung des EGMR-Urteils

  • Pressemitteilung der Firma Deutscher Bauernverband (DBV), 13.07.2012
Pressemitteilung vom: 13.07.2012 von der Firma Deutscher Bauernverband (DBV) aus Berlin

Kurzfassung: Jagdgesetz muss Allgemeinwohl und Rechte Dritter berücksichtigen In einem gemeinsamen Standpunktepapier haben sich die vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) betroffenen Verbände für eine bundeseinheitliche ...

[Deutscher Bauernverband (DBV) - 13.07.2012] Nutzerverbände fordern bundeseinheitliche Umsetzung des EGMR-Urteils


Jagdgesetz muss Allgemeinwohl und Rechte Dritter berücksichtigen

In einem gemeinsamen Standpunktepapier haben sich die vom Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) betroffenen Verbände für eine bundeseinheitliche Anpassung des Bundesjagdgesetzes ausgesprochen, die sich ausschließlich auf die Umsetzung des Urteils beschränkt. Mit seiner Entscheidung kritisierte der EGMR einen Teilaspekt des deutschen Jagdrechtssystems, das grundsätzlich in hervorragender Weise das Allgemeinwohl und die Rechte Dritter schütze. Eine Umsetzung des Urteils durch den Gesetzgeber dürfe daher auf keinen Fall zu einer Zersplitterung des Jagdrechtes führen oder die Zielsetzung des Bundesjagdgesetzes gefährden, sind sich die unterzeichnenden Verbände einig.

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE)?, der Deutsche Jagdschutzverband (DJV), der Deutsche Forstwirtschaftsrat (DFWR), der Deutsche Bauernverband (DBV), die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Waldbesitzerverbände (AGDW) und die Arbeitsgemeinschaft der Grundbesitzerverbände (ARGE) stimmen darin überein, dass eine aus dem Urteil resultierende Möglichkeit zur Aufhebung der Bejagungspflicht für einzelne Grundstücke auf zu begründende Ausnahmefälle beschränkt werden muss. Die Verbände betonen, dass sich die Entscheidung des Gerichtshofes nur auf den Fall der Ablehnung der Jagd aus Gewissensgründen bezieht. Wichtige Belange des Allgemeinwohls wie z.B. Tierseuchenprävention sowie die grundrechtlich geschützten Interessen Dritter müssen ebenso berücksichtigt werden wie die Fragen zur Regelung der Wildschadenshaftung.

Der EGMR hatte in seinem Urteil vom 26. Juni 2012 entschieden, dass ein Grundbesitzer, der die Jagd aus ethischen Gründen ablehnt, unverhältnismäßig in seinem Eigentumsrecht verletzt sein kann, wenn er die Jagdausübung auf seinen Grundstücken dulden muss. Die

vom Gerichtshof angenommene Verletzung der Eigentumsrechte bezieht sich damit ausschließlich auf die flächendeckende Bejagungspflicht. Weder die Jagdgenossenschaft als Körperschaft des öffentlichen Rechts noch die Pflichtmitgliedschaft in Jagdgenossenschaften wurden von den Richtern kritisiert. Dies ist vor allem aus Sicht der direkt betroffenen Vertreter der Jagdgenossenschaften entscheidend. Bis zu einer Umsetzung des Urteils gilt die bestehende Rechtslage fort. Insbesondere ermöglicht das Urteil noch keinen Austritt aus der Jagdgenossenschaft, da Gerichte und Verwaltung einer neuen gesetzlichen Regelung nicht vorgreifen dürfen. Jetzt schon eingehende Anträge müssen daher zurückgestellt werden.


Kontakt:
Deutscher Bauernverband (DBV)
Claire-Waldorff-Straße 7
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/ 31904-239
Telefax: 030/ 31904-431

Mail: presse@bauernverband.net
URL: http://www.bauernverband.de

Über Deutscher Bauernverband (DBV):
Der Deutsche Bauernverband ist der landwirtschaftliche Spitzenverband in Deutschland. Seine Mitglieder sind die Landesbauernverbände und führende Organisationen der Land- und Forstwirtschaft sowie ihr nahe stehende Wirtschaftszweige. Über die 18 Landesbauernverbände und ihre Kreisverbände ist der Deutsche Bauernverband im gesamten Bundesgebiet für alle Mitglieder vor Ort mit Beratungs- und Geschäftstellen präsent.

Der Organisationsgrad der Bauern in ihrer Interessenvertretung ist sehr hoch: über 90 Prozent aller rund 400.000 landwirtschaftlichen Betriebe sind auf freiwilliger Basis Mitglied im Deutschen Bauernverband. Deshalb kann der Deutsche Bauernverband für sich in Anspruch nehmen, die Stimme aller landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland zu sein, gleich welcher Produktionsrichtung und Rechtsform.

Der Deutsche Bauernverband versteht sich als Unternehmerverband, der die Anliegen seiner Mitglieder gegenüber der Politik vertritt und sie bei der Führung ihrer Unternehmen unterstützt. Über seine Büros in Bonn, Berlin und Brüssel ist er Ansprechpartner für politische Parteien, Verbände und Organisationen des öffentlichen Lebens auf nationaler und europäischer Ebene.

Firmenkontakt:
Deutscher Bauernverband (DBV)
Claire-Waldorff-Straße 7
10117 Berlin
Deutschland

Telefon: 030/ 31904-239
Telefax: 030/ 31904-431

Mail: presse@bauernverband.net
URL: http://www.bauernverband.de

Die Pressemeldung "Nutzerverbände fordern bundeseinheitliche Umsetzung des EGMR-Urteils" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Nutzerverbände fordern bundeseinheitliche Umsetzung des EGMR-Urteils" ist Deutscher Bauernverband (DBV).