Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Verkehrsminister Florian Rentsch: Jährliche TÜV-Prüfung auf Kosten der PKW-Besitzer wird abgelehnt

  • Pressemitteilung der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, 13.07.2012
Pressemitteilung vom: 13.07.2012 von der Firma Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung aus Wiesbaden

Kurzfassung: "Die europaweite Einführung einer jährlichen Hauptuntersuchung für Personenkraftwagen ist ohne erkennbaren Mehrwert und daher mit uns nicht machbar". Da sind sich Hessens Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Verkehrsminister Florian Rentsch einig. ...

[Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung - 13.07.2012] Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Verkehrsminister Florian Rentsch: Jährliche TÜV-Prüfung auf Kosten der PKW-Besitzer wird abgelehnt


"Die europaweite Einführung einer jährlichen Hauptuntersuchung für Personenkraftwagen ist ohne erkennbaren Mehrwert und daher mit uns nicht machbar". Da sind sich Hessens Europaminister Jörg-Uwe Hahn und Verkehrsminister Florian Rentsch einig.

Die Kommission hat am 13.07.2012 einen Verordnungsvorschlag vorgelegt, wonach Personenkraftwagen und leichte Nutzfahrzeuge, aber auch Anhänger und Sattelauflieger sowie zwei- und dreirädrige Fahrzeuge und schwere Zugmaschinen erstmals nach vier Jahren einer Hauptuntersuchung unterliegen, danach soll eine Frist von zwei Jahren gelten. Anschließend soll eine jährliche Untersuchung erforderlich werden. Diese Fristen sollen unabhängig von der Fahrleistung gelten.

"Wir lehnen eine jährliche Hauptuntersuchung, die allein abhängig vom Alter und unabhängig von der Laufleistung durchgeführt wird, strikt ab. Ein solches Vorgehen führt in erster Linie zu mehr Kosten für den Kraftfahrzeugbesitzer und auch zu einem höheren Verwaltungsaufwand", so Hahn und Rentsch.

Keine Notwendigkeit für Änderungen - bisherige Prüffrist hat sich bewährt

Bisher gebe es keine ausreichende technische Begründung für eine jährliche Überprüfung älterer Fahrzeuge, d. h. in Deutschland für eine Verkürzung der bisherigen zweijährigen Fristen, so Rentsch. "Deutschland hat bisher eine aus unserer Sicht gute Regelung. Wir sehen daher gegenwärtig keine Notwendigkeit für Änderungen. Entgegen der vorgeschlagenen Regelung hat Deutschland bisher eine Prüffrist für Personenkraftwagen nach erstmaliger Zulassung bereits nach drei Jahren und danach alle zwei Jahre. Diese hat sich bewährt", so der Verkehrsminister.

"Natürlich sind wir auch für eine erhöhte Straßenverkehrssicherheit, aber laut Unfallstatistik ist nur jeder tausendste Verkehrsunfall auf technische Mängel zurückzuführen. Rückschlüsse auf das Alter der betreffenden Fahrzeuge lässt die Statistik nicht zu. Daher ist eine Verkürzung der Fristen aus unserer Sicht auf keinen Fall begründet", so Europaminister Hahn.

Viel wichtiger als eine Erhöhung der Zahl der Hauptuntersuchungen wäre es aus Sicht von Hahn und Rentsch, dass die in ganz Europa durchzuführenden Untersuchungen nach einheitlichen Standards auf deutschem Niveau erfolgen. Gegenwärtig sind nicht nur die Systeme, sondern auch Umfang und Inhalt der periodischen Fahrzeugüberprüfung sehr unterschiedlich. "Hier besteht tatsächlich Handlungsbedarf", so die Minister. "Aber eine Angleichung darf natürlich nicht zu einer Absenkung der deutschen Standards führen."


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