13.07.2012 16:51 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Die Zurechnung strafbaren Verhaltenes eines Handelsvertreters
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Im Falle strafbaren Verhaltens eines Handelsvertreters kann einer Vertriebsorganisation das Verhalten zugerechnet werden, was zu einer Schadenersatzpflicht führen kann.
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