Özoguz: Jüdische und muslimische Eltern brauchen Rechtssicherheit
- Pressemitteilung der Firma SPD, 16.07.2012
Pressemitteilung vom: 16.07.2012 von der Firma SPD aus Berlin
Kurzfassung: Am 7. Mai 2012 hat das Kölner Landgericht festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Hierzu erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz: Das ...
[SPD - 16.07.2012] Özoguz: Jüdische und muslimische Eltern brauchen Rechtssicherheit
Am 7. Mai 2012 hat das Kölner Landgericht festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Hierzu erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz:
Das Urteil des Kölner Landgerichtes hat in der jüdischen und islamischen Gemeinde in Deutschland große Verunsicherung hervorgerufen. Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie und die derzeitige Verunsicherung muss ausgeräumt werden. Deshalb ist eine Klärung der Rechtslage unbedingt nötig und wird von der SPD unterstützt. Dazu gehört auch, über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen nachzudenken.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland möglich sein muss. Das Ritual der männlichen Beschneidung ist für Judentum und Islam ein wesentliches Element ihrer religiösen Lehre und ihrer Glaubenspraxis. Insbesondere für Juden ist die Beschneidung ein Zeichen für die Aufnahme in die jüdische Gemeinschaft. Der Staat darf einem jüdischen oder muslimischen Kind seine religiöse Identität, zu der wesentlich die Zugehörigkeit zur jeweiligen Glaubensgemeinschaft gehört, nicht verweigern.
Das Urteil des Kölner Landgerichts darf auch nicht zum Anlass für abwertende Urteile gegenüber der jüdischen und der islamischen Religion werden. Die Stellungnahme der laizistischen Sozialdemokraten zum Urteil des Kölner Landgerichtes weise ich deshalb entschieden zurück. Sie ist inakzeptabel und stellt keine offizielle Position der SPD dar.
Zum Grundrecht auf Religionsfreiheit gehört das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Ein Verbot der Beschneidung bei Jungen zöge massive Konsequenzen nach sich.
Es kann nicht im Sinne unserer Verfassungsväter und –mütter sein, dass Juden und Muslime das Ritual im Ausland durchführen lassen müssen, um nach den Lehren ihrer Religion leben zu können.
Kontakt:
SPD Bundesgeschäftsstelle
Wilhelmstraße 141
10963 Berlin
Telefon: 030 25991 0
Telefax: 030 28090-507
URL: http://www.spd.de
Am 7. Mai 2012 hat das Kölner Landgericht festgestellt, dass auch eine fachgerecht durchgeführte Beschneidung eines Jungen den Tatbestand der Körperverletzung erfülle. Hierzu erklärt die stellvertretende SPD-Vorsitzende Aydan Özoguz:
Das Urteil des Kölner Landgerichtes hat in der jüdischen und islamischen Gemeinde in Deutschland große Verunsicherung hervorgerufen. Die Religionsfreiheit ist ein hohes Gut unserer Demokratie und die derzeitige Verunsicherung muss ausgeräumt werden. Deshalb ist eine Klärung der Rechtslage unbedingt nötig und wird von der SPD unterstützt. Dazu gehört auch, über eine gesetzliche Regelung zur Rechtfertigung der religionsbedingten Beschneidung bei Jungen nachzudenken.
Für uns Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten ist klar, dass jüdisches und muslimisches Leben in Deutschland möglich sein muss. Das Ritual der männlichen Beschneidung ist für Judentum und Islam ein wesentliches Element ihrer religiösen Lehre und ihrer Glaubenspraxis. Insbesondere für Juden ist die Beschneidung ein Zeichen für die Aufnahme in die jüdische Gemeinschaft. Der Staat darf einem jüdischen oder muslimischen Kind seine religiöse Identität, zu der wesentlich die Zugehörigkeit zur jeweiligen Glaubensgemeinschaft gehört, nicht verweigern.
Das Urteil des Kölner Landgerichts darf auch nicht zum Anlass für abwertende Urteile gegenüber der jüdischen und der islamischen Religion werden. Die Stellungnahme der laizistischen Sozialdemokraten zum Urteil des Kölner Landgerichtes weise ich deshalb entschieden zurück. Sie ist inakzeptabel und stellt keine offizielle Position der SPD dar.
Zum Grundrecht auf Religionsfreiheit gehört das Recht des Einzelnen, sein gesamtes Verhalten an den Lehren seines Glaubens auszurichten und seiner inneren Glaubensüberzeugung gemäß zu handeln. Ein Verbot der Beschneidung bei Jungen zöge massive Konsequenzen nach sich.
Es kann nicht im Sinne unserer Verfassungsväter und –mütter sein, dass Juden und Muslime das Ritual im Ausland durchführen lassen müssen, um nach den Lehren ihrer Religion leben zu können.
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(Da unsere Organisationseinheiten auf verschiedene Gebäude verteilt sind, müssen Sie ggf. die genaue Adresse bei der Organisationseinheit erfragen.)
Zukunftsgerecht in Europa
Gerechtigkeit und ein fairer Wettbewerb in einem sozialen Rechtsstaat zeichnen das Zusammenleben in der Europäischen Union aus. Das macht das europäische Sozialstaatsmodell so einzigartig. Es fußt in der europäischen Aufklärung und speist sich aus der europäischen Arbeiterbewegung. Denn im Kern geht es diesem europäische Sozialstaat immer auch um Teilhabe und Mitbestimmung.
Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.
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Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.
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