Zahl der Woche
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 17.07.2012
Pressemitteilung vom: 17.07.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin
Kurzfassung: 2,2 Millionen Hektar wurden 2011 in Deutschland in der Landwirtschaft für den Anbau nachwachsender Rohstoffe genutzt. Das entspricht rund 18 Prozent der Ackerfläche Deutschlands. Zusätzlich liefern die 11,1 Millionen Hektar Wald Holz für die ...
[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 17.07.2012] Zahl der Woche
2,2 Millionen Hektar wurden 2011 in Deutschland in der Landwirtschaft für den Anbau nachwachsender Rohstoffe genutzt.
Das entspricht rund 18 Prozent der Ackerfläche Deutschlands. Zusätzlich liefern die 11,1 Millionen Hektar Wald Holz für die Industrie und die Energieversorgung. Nachwachsende Rohstoffe werden stofflich, aber auch zur Erzeugung von Wärme, Strom oder Kraftstoffen genutzt und tragen so auf vielfältige Weise zu einer nachhaltigen Energie- und Rohstoffbereitstellung bei.
Zahlreiche Studien zeigen, dass trotz der in den letzten Jahren rasch steigenden energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland Potenzial für eine weitere Ausweitung der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe besteht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt jährlich rund 60 Millionen Euro für die Erforschung und Weiterentwicklung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen bereit. Dabei stehen solche Themen wie etwa die Erforschung von Wildpflanzen als Alternative zum Mais für die Biogaserzeugung, die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Sicherung der Rohstoffbasis im Mittelpunkt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de/nachwachsende-rohstoffe
Kontakt:
Pressestelle
Ihre Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner
Dienstsitz Berlin, Wilhelmstraße 54, 10117 Berlin
Telefon: 0 30 / 1 85 29 - 31 74 / - 32 08
Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
2,2 Millionen Hektar wurden 2011 in Deutschland in der Landwirtschaft für den Anbau nachwachsender Rohstoffe genutzt.
Das entspricht rund 18 Prozent der Ackerfläche Deutschlands. Zusätzlich liefern die 11,1 Millionen Hektar Wald Holz für die Industrie und die Energieversorgung. Nachwachsende Rohstoffe werden stofflich, aber auch zur Erzeugung von Wärme, Strom oder Kraftstoffen genutzt und tragen so auf vielfältige Weise zu einer nachhaltigen Energie- und Rohstoffbereitstellung bei.
Zahlreiche Studien zeigen, dass trotz der in den letzten Jahren rasch steigenden energetischen Nutzung nachwachsender Rohstoffe in Deutschland Potenzial für eine weitere Ausweitung der Erzeugung nachwachsender Rohstoffe besteht. Das Bundeslandwirtschaftsministerium stellt jährlich rund 60 Millionen Euro für die Erforschung und Weiterentwicklung der energetischen und stofflichen Nutzung von nachwachsenden Rohstoffen bereit. Dabei stehen solche Themen wie etwa die Erforschung von Wildpflanzen als Alternative zum Mais für die Biogaserzeugung, die Nachhaltigkeitszertifizierung und die Sicherung der Rohstoffbasis im Mittelpunkt.
Weitere Informationen finden Sie unter: www.bmelv.de/nachwachsende-rohstoffe
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Telefax: 0 30 / 1 85 29 - 31 79
E-Mail: pressestelle@bmelv.bund.de
Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
Firmenkontakt:
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Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.
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