Amnesty: Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz wichtiger Schritt
- Pressemitteilung der Firma Amnesty International, 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma Amnesty International aus Berlin
Kurzfassung: Bundesregierung muss endlich handeln Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Diana Engel, Asylexpertin von Amnesty International, begrüßt das Urteil: "Es ist ...
[Amnesty International - 18.07.2012] Amnesty: Urteil zum Asylbewerberleistungsgesetz wichtiger Schritt
Bundesregierung muss endlich handeln
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Diana Engel, Asylexpertin von Amnesty International, begrüßt das Urteil: "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Seit langem war offensichtlich, dass die bisher gewährten Leistungen für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen. Zudem sind sie diskriminierend. Jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln und dafür sorgen, dass die Betroffenen Leistungen erhalten, die ihr menschenwürdiges Existenzminimum sichern."
Zur Zeit bekommt ein alleinstehender Asylsuchender in Deutschland 225 Euro - diese Summe hat sich seit 1993 nicht geändert. Das sind 40 Prozent weniger als die 374 Euro, die ein Hartz-IV-Empfänger erhält und als Existenzminimum gelten.
Für Interviewanfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle.
Amnesty International - Sektion der Bundesrepublik Deutschland e. V.
Greifswalder Str. 4
10405 Berlin
Deutschland
Telefon: 49 (0)30 420248-306
Telefax: +49 (0)30 420248-321
Mail: presse@amnesty.de
URL: http://www.amnesty.de/
Bundesregierung muss endlich handeln
Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz in seiner jetzigen Form für verfassungswidrig erklärt. Diana Engel, Asylexpertin von Amnesty International, begrüßt das Urteil: "Es ist gut, dass das Bundesverfassungsgericht das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt hat. Seit langem war offensichtlich, dass die bisher gewährten Leistungen für ein menschenwürdiges Leben nicht ausreichen. Zudem sind sie diskriminierend. Jetzt muss die Bundesregierung endlich handeln und dafür sorgen, dass die Betroffenen Leistungen erhalten, die ihr menschenwürdiges Existenzminimum sichern."
Zur Zeit bekommt ein alleinstehender Asylsuchender in Deutschland 225 Euro - diese Summe hat sich seit 1993 nicht geändert. Das sind 40 Prozent weniger als die 374 Euro, die ein Hartz-IV-Empfänger erhält und als Existenzminimum gelten.
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