18.07.2012 11:47 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel
Erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen
dr-rauhaus-rae.de - Rechtsanwaltskanzlei für ArzthaftungsrechtKurzfassung: Seit Jahren vertritt die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte erfolgreich Klienten, welche aufgrund von Fehlbehandlungen Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeldansprüche gegenüber Ärzten und Krankenhäusern sowie deren Haftpflichtversicherern geltend machen. Die Kanzlei mit Sitz in Düsseldorf legt dabei Wert auf eine umfassende Beratung und eingehende Betreuung ihrer Mandanten. Auf der Internetseite dr-rauhaus-rae.de finden sich hierzu genauere Informationen.
[Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel - 18.07.2012] Über 400.000 Behandlungsfehler jährlich unterlaufen Ärzten allein in Deutschland. Viele medizingeschädigte Patienten fühlen sich in dieser Situation allein gelassen. Neben den körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen fühlen sie sich häufig hilflos und wissen nicht, wie sie Anerkennung für das von den "Halbgötter in weiß" verursachte Unrecht erhalten können. Die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte ist seit Jahren auf dem Gebiet des Patienten- und des Arzthaftungsrechts tätig. Beide Partner der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus und Rechtsanwältin Nathalie Raffel, sind Fachanwälte für Medizinrecht und haben sich innerhalb des Medizinrechts schwerpunktmäßig auf das Arzthaftungsrecht ausgerichtet.
Das Team von Dr. Rauhaus Rechtsanwälten hilft den Klienten dabei, Schmerzensgeldansprücche sowie die Schadensersatzansprüche, welche durch einen ärztlichen Kunstfehler oder den Einsatz eines fehlerhaften Medizinprodukt entstanden sind, durchzusetzen. Sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich werden die medizingeschädigten Patienten dabei bundesweit beraten und vertreten. Auch Klienten, die Ansprüche aufgrund eines fehlerhaften Zahnersatzes oder aufgrund einer fehlerhaften Aufklärung haben, können sich von der Kanzlei vertreten lassen. Dies gilt auch im Geburtsschadensrecht. Unterlaufen den Ärzten oder Hebammen während des Geburtsmanagements Fehler, zieht dies meist schwerwiegende gesundheitliche Folgen für Mutter und Kind und finanzielle Folgen für die gesamte Familie nach sich. Auch hier berät und vertritt die Kanzlei Dr. Rauhaus Rechtsanwälte.
Auf der Internetseite dr-rauhaus-rae.de finden sich genauere Informationen zu der Kanzlei, ihren Rechtsanwälten und den Rechtgebieten Arzthaftungsrecht, Zahnarzthaftung und Geburtsschadensrecht. Zudem findet sich auf dr-rauhaus-rae.de eine Übersicht über aktuelle Urteile und Entwicklungen aus dem Arzthaftungsrecht. Somit können erste Fragen geklärt und vorab Erkundigungen eingezogen werden.
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Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel, Frau Nathalie Raffel
Sternstr. 58, 40479 Düsseldorf, Deutschland
Tel.: 0211/179360-0; http://www.dr-rauhaus-rae.de
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Autor der Pressemeldung "Erfolgreich Schadensersatzansprüche geltend machen" ist Rechtsanwalt Dr. jur. Alexander Rauhaus, Rechtsanwältin Nathalie Raffel, vertreten durch Nathalie Raffel.