Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz

  • Pressemitteilung der Firma Die Linke. im Bundestag, 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma Die Linke. im Bundestag aus Berlin

Kurzfassung: Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sind die darin festgelegten Leistungen für Asylbewerber zu niedrig und verstoßen damit gegen das Grundrecht ...

[Die Linke. im Bundestag - 18.07.2012] Karlsruhe bestätigt Kritik der LINKEN an Asylbewerberleistungsgesetz


Das Bundesverfassungsgericht hat heute das Asylbewerberleistungsgesetz für verfassungswidrig erklärt. Nach Ansicht der Karlsruher Richter sind die darin festgelegten Leistungen für Asylbewerber zu niedrig und verstoßen damit gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum. Dazu erklärt der Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE, Gregor Gysi:

"Erneut hat das Bundesverfassungsgericht uns dergestalt bestätigt, dass sowohl Union und FDP als auch SPD und Grüne sich nicht nur unsozial verhalten, sondern dabei sogar das Grundgesetz verletzen. Es ist spannend, wann endlich auch eine dieser Parteien wieder den Weg zu einer Politik der sozialen Gerechtigkeit findet."


F.d.R. Christian Posselt

Pressesprecher
Fraktion DIE LINKE. im Bundestag
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Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die Linkspartei-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 54 Abgeordneten zusammen. Sie trägt den Namen „DIE LINKE.“.

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