Europäischer Tag des Notrufs

  • Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 10.02.2011
Pressemitteilung vom: 10.02.2011 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München

Kurzfassung: Joachim Herrmann zum Europäischen Tag des Notrufs: "Einheitliche Notrufnummer 112 kommt bayernweit noch dieses Jahr – zahlreiche Vorteile für die Bürger" Noch im Laufe dieses Jahres sollen in allen 26 Rettungsdienstbereichen Bayerns die ...

[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 10.02.2011] Europäischer Tag des Notrufs


Joachim Herrmann zum Europäischen Tag des Notrufs: "Einheitliche Notrufnummer 112 kommt bayernweit noch dieses Jahr – zahlreiche Vorteile für die Bürger"

Noch im Laufe dieses Jahres sollen in allen 26 Rettungsdienstbereichen Bayerns die Integrierten Leitstellen ihren Betrieb aufgenommen haben. Joachim Herrmann: "Damit wird es in Bayern neben der Nummer 110 für die Polizei nur noch die europaweit einheitliche Notrufnummer 112 geben. Für unsere Bürgerinnen und Bürger bedeutet das zahlreiche Vorteile und ein Mehr an Sicherheit. Die 69 Millionen Euro, die Bayern hierfür bereit stellt, sind eine gute Investition." Künftig müsse man sich für Feuerwehr und Rettungsdienst nur noch die Nummer 112 merken und nicht mehr zwischen den Rufnummern für Feuerwehr (112) und Rettungsdienst (19222) unterscheiden. Ein langwieriges Vermitteln zwischen den Notdiensten entfällt, die Frist zur Alarmierung der Einsatzkräfte kann in vielen Notsituationen wesentlich verkürzt werden. "Die Notrufnummer 112 ist zudem auch in Mobilfunknetzen gebühren- und vorwahlfrei. Das ist eine wichtige Verbesserung: Denn immer mehr Notrufe gehen über Handy!
ein", sagte Innenminister Herrmann zum Europäischen Tag des Notrufs.

Im Jahr 2009 hat die Europäische Union den 11. Februar zum Europäischen Tag des Notrufs 112 erklärt. Unter der Notrufnummer 112 kann man in der gesamten Europäischen Union bei einem Notfall kostenlos Hilfe rufen. Nach einer EU-Studie weiß jedoch nur ein Viertel der Bürger, dass die Notrufnummer 112 europaweit gilt.

In Bayern wird die einheitliche europäische Notrufnummer vor allem durch die flächendeckende Einführung von 26 integrierten Leitstellen für Rettungsdienst und Feuerwehr umgesetzt. Dort laufen alle Notrufe unter der Nummer 112 auf. Die Mitarbeiter der Leitstelle alarmieren die am schnellsten verfügbaren Einsatzmittel von Rettungsdienst und Feuerwehr aus einer Hand. Bislang haben in Bayern schon 17 Integrierte Leitstellen ihren Betrieb aufgenommen, davon allein im letzten Jahr neun. Das Projekt soll im Wesentlichen bis Ende dieses Jahres abgeschlossen werden.

Weitere Informationen zur Notrufnummer 112 können auf der Internetseite des Bayerischen Staatsministeriums des Innern unter http://www.innenministerium.bayern.de/sicherheit/rettungswesen/notrufabgerufen werden. Einzelheiten zum Projekt Integrierte Leitstellen sind unter http://www.bayern-ils.de verfügbar.


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Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.

Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.

Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.

Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.

An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.

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