Asylbewerberleistungen: Regierung hat Lösung auf die lange Bank geschoben

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe und Bemessung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Elke Ferner, die sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme und die ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 18.07.2012] Asylbewerberleistungen: Regierung hat Lösung auf die lange Bank geschoben


Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zur Höhe und Bemessung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erklären die stellvertretende Fraktionsvorsitzende Elke Ferner, die sozialpolitische Sprecherin Anette Kramme und die zuständige Berichterstatterin Gabriele Hiller-Ohm:

Das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BverfG) ist eine weitere schallende Ohrfeige für die Bundesregierung: Spätestens seit der Entscheidung vom Februar 2010 hätte jedem in der Bundesrepublik klar sein müssen, dass willkürlich festgesetzte Leistungen, wie sie beim Asylbewerberleistungsgesetz der Fall sind, nicht dem Grundgesetz entsprechen. Anstatt hier eine verfassungskonforme Neuregelung – wie von der SPD-Bundestagsfraktion mehrfach gefordert – auf den Weg zu bringen, hat die Regierung zwei Jahre verstreichen lassen. Die Vorgabe des Verfassungsgerichtes, nunmehr "unverzüglich" eine Neuregelung vorzulegen, zeigt deutlich, dass die Geduld des BVerfG erschöpft ist.

Das höchste deutsche Gericht hat zudem deutlich gemacht, dass das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum nicht nur Deutschen, sondern gleichermaßen allen Ausländerinnen und Ausländern zustehe, die sich in der Bundesrepublik aufhalten. Dieses Grundrecht umfasst eben auch das soziokulturelle Existenzminimum zur Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und politischen Leben. Es ist daher zwangsläufig, dass das BVerfG als Übergangsregelung vorgibt, dass die Höhe der Leistungen für Flüchtlinge sich nach den seit dem 1. Januar 2011 geltenden Regelbedarfen für die Grundsicherung für Arbeitsuchende bzw. die Sozialhilfe zu orientieren haben. Dies gilt um so mehr, als die Leistungen seit dem Jahr 1993 nicht mehr angepasst worden sind.

Die eindeutige Vorgabe des BVerfG, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in einem "inhaltlich transparenten und sachgerechten Verfahren nach dem tatsächlichen Bedarf (zu) bemessen", entspricht der Forderung der SPD-Bundestagsfraktion. Ungeachtet des Aufenthaltsstatus der Eltern, dürfen zudem Kinder vom Menschenrecht auf Bildung nicht ausgeschlossen werden: Auch Kinder, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) fallen, müssen die Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket erhalten.

Die SPD-Bundestagsfraktion wird sich zudem dafür aussprechen, die zeitliche Befristung, für wie lange Personen unter das AsylbLG fallen sollen, neu zu regeln: Das AsylbLG soll nur noch für zwölf Monate – wie ursprünglich geregelt – Anwendung finden, und danach die regulären Sicherungssysteme der Grundsicherung für Arbeitsuchende oder der Sozialhilfe greifen sollen.


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