Gut für die Betroffenen, peinlich für die Bundesregierung

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion Rüdiger Veit: Der Urteilsspruch der Karlsruher ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 18.07.2012] Gut für die Betroffenen, peinlich für die Bundesregierung


Zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Verfassungswidrigkeit des Asylbewerberleistungsgesetzes erklärt der Sprecher der Arbeitsgruppe Migration und Integration der SPD-Bundestagsfraktion Rüdiger Veit:

Der Urteilsspruch der Karlsruher Richter ist gut für die Betroffenen und peinlich für die Bundesregierung. Eine Anpassung der Leistungen war längst überfällig. Das konnte spätestens nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Hartz IV-Sätzen vor zwei Jahren niemand mehr übersehen.

Neben einer Neuberechnung der Leistungen müssen wir das Gesetz insgesamt überdenken. Das Sachleistungsprinzip darf nicht mehr so starr angewandt werden wie bisher. Es ist eine Schikane für die Betroffenen und für die Kommunen ist es oftmals teurer und bürokratisch aufwändiger. Grundsätzlich müssen Geldleistungen statt Wertgutescheinen ausgegeben werden. Die Unterbringung in Wohnungen muss Vorrang vor der in Gemeinschaftsunterkünften haben.

Auch die medizinischen Leistungen müssen verbessert werden. Hier gibt es kluge Vorbilder wie das sogenannte Bremer Modell, bei dem das Land Bremen schon 2005 eine Vereinbarung mit der Krankenkasse vor Ort getroffen hat, um medizinisch notwendige Leistungen über die Krankenkasse statt das Sozialamt erstatten zu lassen. Davon können wir auch im Bund lernen.

Zuletzt ist die derzeit geltende Bezugsdauer von 48 Monaten zu lang. Als das Asylbewerberleistungsgesetz eingeführt wurde, lag sie bei maximal einem Jahr. Was einmal als Provisorium gedacht war, darf nicht zum Dauerzustand werden.


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