Menschenrechtsbeauftragter Löning bestürzt über die Verurteilung von Oppositionspolitikern und Journalisten in Äthiopien
- Pressemitteilung der Firma Auswärtiges Amt, 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma Auswärtiges Amt aus Berlin
Kurzfassung: Ein äthiopisches Gericht hat am Freitag (13.07.) einen führenden äthiopischen Oppositionspolitiker zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einen prominenten Internet-Blogger zu 18 Jahren Haft verurteilt. 18 weitere Personen, unter ihnen im ...
[Auswärtiges Amt - 18.07.2012] Menschenrechtsbeauftragter Löning bestürzt über die Verurteilung von Oppositionspolitikern und Journalisten in Äthiopien
Ein äthiopisches Gericht hat am Freitag (13.07.) einen führenden äthiopischen Oppositionspolitiker zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einen prominenten Internet-Blogger zu 18 Jahren Haft verurteilt. 18 weitere Personen, unter ihnen im Exil lebende Journalisten, erhielten Haftstrafen von acht Jahren bis lebenslänglich. Sie alle wurden auf Grundlage des äthiopischen "Anti-Terror-Gesetzes" verurteilt; den meisten Angeklagten wurde u.a. eine "Verschwörung" zum Sturz der Regierung vorgeworfen.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte dazu heute:
"Ich bin sehr bestürzt über die Verurteilung des bekannten Bloggers Eskinder Nega und des äthiopischen Oppositionspolitikers Andualem Arage. Das extrem hohe Strafmaß von 18 Jahren bzw. lebenslänglicher Haft, das ein äthiopisches Gericht auf Grundlage des "Anti-Terror-Gesetzes" ausgesprochen hat, ist erschütternd.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie Meinungs- und Pressefreiheit sowie politische Dissidenz in Äthiopien eingeschränkt werden. So berechtigt der Kampf gegen den Terror ist, es bleibt zumindest fragwürdig, wie das äthiopische "Anti-Terror-Gesetz" angewendet wird.
Ich rufe die zuständigen äthiopischen Stellen auf, Eskinder Nega, Andualem Arage und die übrigen Verurteilten freizulassen und die Urteile gegen sie und die ihnen zugrundeliegenden Rechtsakte unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Die äthiopische Regierung ist nicht nur aufgrund ihrer eigenen Verfassung verpflichtet, Meinungs- und Pressefreiheit in vollem Umfang zu garantieren."
Weitere Informationen:
Der von PEN mit einem Pressefreiheits-Award ausgezeichnete Blogger Eskinder Nega ist einer von 24 Äthiopiern, die im vergangenen Monat auf Grundlage des Anti-Terror-Gesetzes schuldig gesprochen worden waren. Es war der dritte auch gegen Journalisten gerichtete Prozess innerhalb von acht Monaten.
Äthiopien befindet sich auf Platz 127 der Rangliste der Pressefreiheit 2011 von Reporter ohne Grenzen. Nichtregierungsorganisationen beurteilen die Medienfreiheit in Äthiopien als schlecht und appellierten an die äthiopische Regierung, das im Sommer 2009 verabschiedete "Anti-Terror-Gesetz" nicht zu missbrauchen, um kritische Journalisten, Oppositionelle und Menschenrechtsaktivisten zum Schweigen zu bringen.
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Auswärtiges Amt
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Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
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Webseite: www.auswaertiges-amt.de
eMail: poststelle@auswaertiges-amt.de
Ein äthiopisches Gericht hat am Freitag (13.07.) einen führenden äthiopischen Oppositionspolitiker zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe und einen prominenten Internet-Blogger zu 18 Jahren Haft verurteilt. 18 weitere Personen, unter ihnen im Exil lebende Journalisten, erhielten Haftstrafen von acht Jahren bis lebenslänglich. Sie alle wurden auf Grundlage des äthiopischen "Anti-Terror-Gesetzes" verurteilt; den meisten Angeklagten wurde u.a. eine "Verschwörung" zum Sturz der Regierung vorgeworfen.
Der Menschenrechtsbeauftragte der Bundesregierung, Markus Löning, sagte dazu heute:
"Ich bin sehr bestürzt über die Verurteilung des bekannten Bloggers Eskinder Nega und des äthiopischen Oppositionspolitikers Andualem Arage. Das extrem hohe Strafmaß von 18 Jahren bzw. lebenslänglicher Haft, das ein äthiopisches Gericht auf Grundlage des "Anti-Terror-Gesetzes" ausgesprochen hat, ist erschütternd.
Der Fall zeigt exemplarisch, wie Meinungs- und Pressefreiheit sowie politische Dissidenz in Äthiopien eingeschränkt werden. So berechtigt der Kampf gegen den Terror ist, es bleibt zumindest fragwürdig, wie das äthiopische "Anti-Terror-Gesetz" angewendet wird.
Ich rufe die zuständigen äthiopischen Stellen auf, Eskinder Nega, Andualem Arage und die übrigen Verurteilten freizulassen und die Urteile gegen sie und die ihnen zugrundeliegenden Rechtsakte unter menschenrechtlichen Gesichtspunkten zu überprüfen. Die äthiopische Regierung ist nicht nur aufgrund ihrer eigenen Verfassung verpflichtet, Meinungs- und Pressefreiheit in vollem Umfang zu garantieren."
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Das Auswärtige Amt ist zuständig für die Pflege der Beziehungen zu anderen Staaten sowie zu den zwischen- und überstaatlichen Organisationen.
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