Asylbewerberleistungsgesetz: UNHCR sieht richtungsweisende Korrektur
- Pressemitteilung der Firma UNHCR, 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma UNHCR aus Berlin
Kurzfassung: Berlin - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz als 'richtungsweisende Korrektur'. Die Karlsruher Richter bestätigten mit ihrem Urteil im Ergebnis ...
[UNHCR - 18.07.2012] Asylbewerberleistungsgesetz: UNHCR sieht richtungsweisende Korrektur
Berlin - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz als 'richtungsweisende Korrektur'.
Die Karlsruher Richter bestätigten mit ihrem Urteil im Ergebnis auch die in einer Stellungnahme für das Gericht vertretene Auffassung von UNHCR, wonach die bislang herrschende Praxis mit Bestimmungen und Grundsätzen des Völkerrechts nicht in Einklang zu bringen ist.
Zum einen betont das Gericht mit Blick auf das zu gewährende Existenzminimum, dass die Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber trotz deutlich gestiegener Lebenshaltungskosten über den Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten nicht angepasst worden seien. Auch bestätigt das Gericht, dass es an der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Berechnungsverfahrens zur Bestimmung der Leistungshöhe mangelte, wie UNHCR unter Verweis auf völkerrechtliche Standards ausgeführt hatte.
Ausdrücklich begrüßte deshalb der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich, Michael Lindenbauer, in einer ersten Reaktion die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erfordere für alle bedürftigen Menschen in Deutschland eine bedarfs- und realitätsgerechte Bestimmung der Leistunghöhe.
'Die Betroffenen leben in Deutschland unter oftmals sehr schwierigen Umständen. Das heutige Urteil wird dazu beitragen die existenzielle, soziale Situation von Asylsuchenden in angemessener Weise zu verbessern.'
UNHCR Presseabteilung
Wallstraße 9-13 // 10179 Berlin
Stefan Telöken
Telefon 030 202 202 10
E-Mail teloken@unhcr.org
Rouven Brunnert
Telefon 030 202 202 15
E-Mail brunnert@unhcr.org
Berlin - Das UN-Flüchtlingskommissariat (UNHCR) begrüßt die heutige Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Asylbewerberleistungsgesetz als 'richtungsweisende Korrektur'.
Die Karlsruher Richter bestätigten mit ihrem Urteil im Ergebnis auch die in einer Stellungnahme für das Gericht vertretene Auffassung von UNHCR, wonach die bislang herrschende Praxis mit Bestimmungen und Grundsätzen des Völkerrechts nicht in Einklang zu bringen ist.
Zum einen betont das Gericht mit Blick auf das zu gewährende Existenzminimum, dass die Höhe der Sozialleistungen für Asylbewerber trotz deutlich gestiegener Lebenshaltungskosten über den Zeitraum von fast zwei Jahrzehnten nicht angepasst worden seien. Auch bestätigt das Gericht, dass es an der Transparenz und Nachvollziehbarkeit des Berechnungsverfahrens zur Bestimmung der Leistungshöhe mangelte, wie UNHCR unter Verweis auf völkerrechtliche Standards ausgeführt hatte.
Ausdrücklich begrüßte deshalb der UNHCR-Vertreter für Deutschland und Österreich, Michael Lindenbauer, in einer ersten Reaktion die Klarstellung des Bundesverfassungsgerichts, das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum erfordere für alle bedürftigen Menschen in Deutschland eine bedarfs- und realitätsgerechte Bestimmung der Leistunghöhe.
'Die Betroffenen leben in Deutschland unter oftmals sehr schwierigen Umständen. Das heutige Urteil wird dazu beitragen die existenzielle, soziale Situation von Asylsuchenden in angemessener Weise zu verbessern.'
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Über UNHCR:
Auf Grundlage der Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 setzt sich das Flüchtlingskommissariat der Vereinten Nationen (UNHCR) weltweit dafür ein, dass Menschen, die von Verfolgung bedroht sind, in anderen Staaten Asyl erhalten. UNHCR entlastet Aufnahmeländer durch humanitäre Sofort- und Katastrophenhilfe.
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