Man braucht einen langen Atem - Bilanz des 12. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatssymposiums
- Pressemitteilung der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ), 18.07.2012
Pressemitteilung vom: 18.07.2012 von der Firma Bundesministerium der Justiz (BMJ) aus Berlin
Kurzfassung: Nach Abschluss des diesjährigen 12. Symposiums im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs mit dem Thema "Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter", das am 16. und 17. Juli 2012 in München stattfand, zieht ...
[Bundesministerium der Justiz (BMJ) - 18.07.2012] Man braucht einen langen Atem - Bilanz des 12. Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatssymposiums
Nach Abschluss des diesjährigen 12. Symposiums im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs mit dem Thema "Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter", das am 16. und 17. Juli 2012 in München stattfand, zieht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bilanz:
Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog bietet immer wieder die Möglichkeit, in intensiven, konstruktiven, aber auch kritischen Gesprächen die Rolle des Staates im Bereich der Bürgerrechte sowie den Schutz des Individuums zu erörtern. Die Gespräche verändern die gegenseitige Wahrnehmung und stärken das gegenseitige Verständnis. Man braucht allerdings einen langen Atem. Die Bedeutung des Investitionsschutzes im Bereich des Patent- und Markenrechts spielt bereits seit langem eine Rolle und war auch dieses Mal ein Thema. Auch wenn das "rule by law", also die gesetzlichen Grundlagen, besser geworden ist, so ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es bei dem "rule of law", der Durchsetzung der Gesetze, noch immer Verbesserungsbedarf gibt.
Sehr kontroverse Diskussionen wurden insbesondere zu der Frage geführt, inwieweit staatliche Behörden den Zugang zum Internet – wie dies in China zum Beispiel durch die Vergabe von Lizenzen nach einem "Punktesystem" bei Erfüllung gewisser Kriterien – einschränken dürfen. Die deutsche Seite hat sehr deutlich gemacht, dass die Freiheit des Internets in Deutschland einen hohen Stellenwert hat und Voraussetzung für die freie Entfaltung der Bürger in der digitalisierten Welt ist. Unsere Position zu Sperren im Internet, die ausführlich diskutiert wurde, ist eindeutig: Allein die Löschung von rechtswidrigen Inhalten wie Missbrauchsdarstellungen an der Quelle gewährleistet einen effektiven Opferschutz und vermeidet Grundrechtsbeeinträchtigungen, wie sie durch Internetsperren entstehen.
Neben dem fachlichen Austausch unter den Experten haben auch die direkten Begegnungen und das sehr gute Klima der informellen Gespräche am Rande dazu beigetragen, dass die Basis für die weitere enge und vertrauensvolle Kooperation weiter gestärkt wurde.
Zum Hintergrund:
Das zum 12. Mal durchgeführte Symposium bildet einen Schwerpunkt des Rechtsstaatsdialogs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China. An der zweitägigen Veranstaltung in München nahmen rund 100 hochrangigen Rechtsexperten und Praktikern beider Länder, darunter ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, namhafte Vertreter der Anwaltschaft, Professoren verschiedenster Universitäten sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestags, teil. In drei Arbeitsgruppen wurden die Themen "Rechtsverletzungen und Rechtsdurchsetzung im Internet", "Schutz personenbezogener Daten im Internet" und "Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung im Internet" behandelt. Es fand ein reger und intensiver Austausch unter den Experten statt.
Besonders kontrovers wurde darüber diskutiert, ob der Zugang zum Internet und speziellen Angeboten generell durch den Staat kontrolliert werden darf. Internetangebote in Deutschland sind grundsätzlich zulassungsfrei. Die gesetzlich grundsätzlich garantierte Möglichkeit, Internetdienste anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können, ist ein hohes Gut. Ein Klarnamenzwang wäre verfassungsrechtlich bedenklich. In China stellt sich die Situation ganz anders dar: Internetangebote müssen angemeldet und lizensiert werden, der Klarnamenzwang wurde erst kürzlich eingeführt.
Auch über grundsätzliche Fragen des Datenschutzes im Internet wurde intensiv gesprochen. Viele grundsätzliche Aspekte, die bereits seit längerem in Deutschland und auf EU-Ebene über eine zeitgemäße Ausgestaltung des internetbezogenen Datenschutzes erörtert werden, spielen derzeit auch in China eine große Rolle. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche rechtlichen Maßstäbe und Schutzkonzepte gesetzlich für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen und durch private Akteure aufgestellt werden sollten.
Die Ministerdelegation wurde außerdem von dem Ministerpräsidenten des Freistaats Bayern, Horst Seehofer, in der Bayrischen Staatskanzlei empfangen und besuchte einen weltweit führenden Hersteller von Bremssystemen für Schienen- und Nutzfahrzeuge, der seine Produkte insbesondere auch nach China exportiert.
Das 13. Symposium im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs findet im nächsten Jahr wieder in China statt. Das neue Drei-Jahresprogramm für den Zeitraum 2013-2015 ist derzeit in Arbeit.
Herausgegeben vom Referat Presse- und Öffentlichkeitsarbeit des
Bundesministeriums der Justiz
Verantwortlich: Anders Mertzlufft; Redaktion: Mareke Aden, Dr. Wolf Albin, Hendrik Wieduwilt, Anne Zimmermann
Mohrenstr. 37, 10117 Berlin
Telefon 030/18 580 9090
Telefax 030/18 580 9046
presse@bmj.bund.de
Nach Abschluss des diesjährigen 12. Symposiums im Rahmen des Deutsch-Chinesischen Rechtsstaatsdialogs mit dem Thema "Bürgerrechte und staatliche Gesetzgebung im digitalen Zeitalter", das am 16. und 17. Juli 2012 in München stattfand, zieht Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger Bilanz:
Der Deutsch-Chinesische Rechtsstaatsdialog bietet immer wieder die Möglichkeit, in intensiven, konstruktiven, aber auch kritischen Gesprächen die Rolle des Staates im Bereich der Bürgerrechte sowie den Schutz des Individuums zu erörtern. Die Gespräche verändern die gegenseitige Wahrnehmung und stärken das gegenseitige Verständnis. Man braucht allerdings einen langen Atem. Die Bedeutung des Investitionsschutzes im Bereich des Patent- und Markenrechts spielt bereits seit langem eine Rolle und war auch dieses Mal ein Thema. Auch wenn das "rule by law", also die gesetzlichen Grundlagen, besser geworden ist, so ist auch nicht von der Hand zu weisen, dass es bei dem "rule of law", der Durchsetzung der Gesetze, noch immer Verbesserungsbedarf gibt.
Sehr kontroverse Diskussionen wurden insbesondere zu der Frage geführt, inwieweit staatliche Behörden den Zugang zum Internet – wie dies in China zum Beispiel durch die Vergabe von Lizenzen nach einem "Punktesystem" bei Erfüllung gewisser Kriterien – einschränken dürfen. Die deutsche Seite hat sehr deutlich gemacht, dass die Freiheit des Internets in Deutschland einen hohen Stellenwert hat und Voraussetzung für die freie Entfaltung der Bürger in der digitalisierten Welt ist. Unsere Position zu Sperren im Internet, die ausführlich diskutiert wurde, ist eindeutig: Allein die Löschung von rechtswidrigen Inhalten wie Missbrauchsdarstellungen an der Quelle gewährleistet einen effektiven Opferschutz und vermeidet Grundrechtsbeeinträchtigungen, wie sie durch Internetsperren entstehen.
Neben dem fachlichen Austausch unter den Experten haben auch die direkten Begegnungen und das sehr gute Klima der informellen Gespräche am Rande dazu beigetragen, dass die Basis für die weitere enge und vertrauensvolle Kooperation weiter gestärkt wurde.
Zum Hintergrund:
Das zum 12. Mal durchgeführte Symposium bildet einen Schwerpunkt des Rechtsstaatsdialogs zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China. An der zweitägigen Veranstaltung in München nahmen rund 100 hochrangigen Rechtsexperten und Praktikern beider Länder, darunter ein Vorsitzender Richter am Bundesgerichtshof, die Präsidentin des Deutschen Patent- und Markenamtes, namhafte Vertreter der Anwaltschaft, Professoren verschiedenster Universitäten sowie Abgeordnete des Deutschen Bundestags, teil. In drei Arbeitsgruppen wurden die Themen "Rechtsverletzungen und Rechtsdurchsetzung im Internet", "Schutz personenbezogener Daten im Internet" und "Bürgerbeteiligung an der Gesetzgebung im Internet" behandelt. Es fand ein reger und intensiver Austausch unter den Experten statt.
Besonders kontrovers wurde darüber diskutiert, ob der Zugang zum Internet und speziellen Angeboten generell durch den Staat kontrolliert werden darf. Internetangebote in Deutschland sind grundsätzlich zulassungsfrei. Die gesetzlich grundsätzlich garantierte Möglichkeit, Internetdienste anonymisiert und pseudonymisiert nutzen zu können, ist ein hohes Gut. Ein Klarnamenzwang wäre verfassungsrechtlich bedenklich. In China stellt sich die Situation ganz anders dar: Internetangebote müssen angemeldet und lizensiert werden, der Klarnamenzwang wurde erst kürzlich eingeführt.
Auch über grundsätzliche Fragen des Datenschutzes im Internet wurde intensiv gesprochen. Viele grundsätzliche Aspekte, die bereits seit längerem in Deutschland und auf EU-Ebene über eine zeitgemäße Ausgestaltung des internetbezogenen Datenschutzes erörtert werden, spielen derzeit auch in China eine große Rolle. Dies betrifft insbesondere die Frage, welche rechtlichen Maßstäbe und Schutzkonzepte gesetzlich für die Datenverarbeitung durch öffentliche Stellen und durch private Akteure aufgestellt werden sollten.
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Über Bundesministerium der Justiz (BMJ):
Das Recht ist das Fundament unserer freiheitlichen Demokratie. Zentrale Aufgabe der Rechtspolitik und damit des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) ist die Sicherung und Fortentwicklung unseres Rechtsstaates. Diesem Ziel entspricht die gesetzgeberische Arbeit des Ministeriums. Sie umfasst die Vorbereitung neuer Gesetze ebenso wie die Vorbereitung und Änderung oder die Aufhebung von Gesetzen. Zu dem Aufgabenbereich des BMJ zählen die klassischen Gebiete des Rechts: das gesamte bürgerliche Recht, das Strafrecht, das Handels- und Gesellschaftsrecht, das Urheberrecht und der gewerbliche Rechtsschutz, das Gerichtsverfassungs- und Verfahrensrecht für die einzelnen Gerichtsbarkeiten (außer Arbeits- und Sozialgerichtsbarkeit) sowie das Dienst- bzw. Berufsrecht der Richter, Staatsanwälte, Rechtsanwälte und Notare. Das Ministerium ist ferner zuständig für die mit der Herstellung der Einheit Deutschlands erwachsenen Aufgaben im Bereich der strafrechtlichen, verwaltungsrechtlichen und beruflichen Rehabilitierung und der "offenen Vermögensfragen".
Das BMJ ist außerdem "Verfassungsressort". Gemeinsam mit dem Bundesministerium des Innern hat es zu gewährleisten, daß gesetzliche Regelungen mit dem Grundgesetz vereinbar sind. Bei allen von anderen Ministerien vorbereiteten Gesetzentwürfen prüft das Ministerium die sogenannte "Rechtsförmlichkeit". Gesetzliche Regelungen sollen wirklich notwendig, klar und verständlich sein.
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