Vergangener Vertreibungen zu gedenken heißt zukünftigen Vertreibungen vorzubeugen

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 10.02.2011
Pressemitteilung vom: 10.02.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Heute hat der Deutsche Bundestag den Antrag der CDU/CSU- und FDP-Fraktionen "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden" verabschiedet. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 10.02.2011] Vergangener Vertreibungen zu gedenken heißt zukünftigen Vertreibungen vorzubeugen

Verweigerungshaltung der Opposition


Heute hat der Deutsche Bundestag den Antrag der CDU/CSU- und FDP-Fraktionen "60 Jahre Charta der deutschen Heimatvertriebenen – Aussöhnung vollenden" verabschiedet. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Wolfgang Börnsen (Bönstrup) sowie der zuständige Berichterstatter Thomas Strobl:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Annahme des Antrags und bedauert die bis zuletzt beibehaltene Verweigerungshaltung der Opposition. Ziel dieses Antrags ist, die verbrecherische Qualität von Vertreibungen im öffentlichen Bewusstsein stärker zu verankern und dadurch dazu beizutragen, Vertreibungen in Zukunft zu verhindern. Obwohl das internationale Recht Vertreibungen ächtet, treten sie leider immer noch auf. Jüngste Beispiele sind die Kriege und Konflikte im ehemaligen Jugoslawien Ende der 90er Jahre oder in der sudanesischen Region Darfur nach 2003.

Die Union hält die Charta der Vertriebenen für ein Gründungsdokument der Bundesrepublik Deutschland, das wesentlich zur Stabilität und zum Erfolg unserer Republik beigetragen hat. Indem die Vertreter der Vertriebenen nur fünf Jahre nach Ende des Zweiten Weltkrieges und damit der massenhaften Vertreibungen der Rache und Vergeltung abschworen, haben sie einen wesentlichen Beitrag zur Aussöhnung mit unseren östlichen Nachbarn und zur europäischen Integration geleistet.

Es ist schade, dass der Versöhnungsgedanke der Vertriebenencharta aus anscheinend hartnäckigen Vorurteilen der Opposition heraus nicht jene überparteiliche Zustimmung gefunden hat, die er verdient. Bisher haben alle Bundesregierungen das Schicksal der Vertriebenen und ihre positive Funktion bei der Normalisierung des Verhältnisses zu den östlichen Nachbarn anerkannt. Wir sind davon überzeugt, dass der Antrag rasch seine friedensstiftende Wirkung entfalten wird."

Hintergrund:
Um die vergangenen Vertreibungen im öffentlichen Bewusstsein zu halten, um sie in Zukunft zu verhindern und um die Versöhnung mit unseren östlichen Nachbarn zu fördern, enthält der Antrag sieben Forderungen an die Bundesregierung:
• die Aussöhnung der Deutschen mit sich selbst beim Kapitel Vertreibung zu unterstützen, die Versöhnung mit den östlichen Nachbarn voranzubringen und sich im Geiste der Charta weiter für ein geeintes Europa einzusetzen;
• im Hinblick auf die immer weniger zur Verfügung stehenden Zeitzeugen nicht nur deren Berichte systematisch zu erfassen, wie es gegenwärtig in einem Projekt am Bundesinstitut für Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa geschieht, sondern auch vorhandene Forschungslücken durch Interviews zeitnah zu schließen;
• die akademische Förderung der Kultur und Geschichte der Deutschen im östlichen Europa auf eine Basis zu stellen und ein Konzept für die Nachwuchsförderung vorzulegen, wie etwa mit den in Deutschland ausgelaufenen Stiftungsprofessuren zu verfahren ist;
• darüber zu berichten, ob und in welchem Maße sich die Geschichte der ehemaligen deutschen Ostgebiete aus bundesdeutschen Archiven erschließen lässt und zu prüfen, ob entsprechende Archivalia in das dem Kulturgutschutz dienenden Programm des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe zur Sicherungsverfilmung einbezogen werden bzw. werden können;
• die ´Stiftung Flucht, Vertreibung, Versöhnung´ zügig voranzubringen, um in einem überschaubaren Zeitraum die vorgesehene Dauerausstellung präsentieren zu können und darüber hinaus einen Beitrag zur Vermittlung von Forschungsergebnissen und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu leisten;
• zu prüfen, inwiefern für die Besucher der Dokumentationsstätte des Bundes eine Gedenkmöglichkeit eingerichtet werden kann, deren Angehörige bei Flucht und Vertreibung an namenlosem Ort verstarben;
• zu prüfen, wie dem Anliegen der Initiative des Bundesrates (Bundesratsdrucksache 460/03) Rechnung getragen werden kann, den 5. August zum bundesweiten Gedenktag für die Opfer von Vertreibung zu erheben.


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