18.07.2012 17:46 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Zur Verweisungsmöglichkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung des Malerberufs auf den Beruf des Hausmeisters
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Keine Verweisung auf den Beruf des Schulhausmeisters im Falle einer Berufsunfähigkeit mangels Vergleichbarkeit zum Beruf eines Malers.
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Autor der Pressemeldung "Zur Verweisungsmöglichkeit der Berufsunfähigkeitsversicherung des Malerberufs auf den Beruf des Hausmeisters" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.