Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Babenhausener Doppelmordprozess
- Pressemitteilung der Firma Bundesgerichtshof (BGH), 19.07.2012
Pressemitteilung vom: 19.07.2012 von der Firma Bundesgerichtshof (BGH) aus Karlsruhe
Kurzfassung: Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Nach den Feststellungen des Landgerichts ...
[Bundesgerichtshof (BGH) - 19.07.2012] Bundesgerichtshof bestätigt Verurteilung im Babenhausener Doppelmordprozess
Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Familien des Angeklagten und das getötete Ehepaar Petra und Klaus T. sowie deren Tochter Astrid T. seit 2001 unmittelbare Nachbarn in einer Reihenhaussiedlung in Babenhausen. Die Familie des Angeklagten war seit diesem Zeitpunkt einer andauernden erheblichen Geräuschbelästigung ausgesetzt, die insbesondere durch die schwere geistige Behinderung von Astrid T. und die psychische Erkrankung von Petra T. bedingt war. Als alle anderen Versuche zur Lösung des Problems aus seiner Sicht gescheitert waren, entschloss sich der Angeklagte, die Bewohner des Nachbarhauses zu töten. Am frühen Morgen des 17. April 2009 erschoss er Klaus T. mit sechs Schüssen, als dieser wie üblich zum Joggen das Haus verließ. Anschließend begab er sich in den ersten Stock des Wohnhauses der Familie T. und tötete die schlafende Petra T. mit zwei Schüssen. Schließlich ging er in den zweiten Stock und gab zwei Schüsse auf die ebenfalls schlafende Astrid T. ab. In der Annahme, auch Astrid T. getötet zu haben, verließ er sodann das Haus. Astrid T. wurde durch die Schüsse zwar schwer verletzt, überlebte jedoch.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 10. Juli 2012 die Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben hat. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 10. Juli 2012 – 2 StR 26/12
Landgericht Darmstadt – Urteil vom 19. Juli 2011 – 11 Ks 542 Js 24.817/09
Pressestelle des Bundesgerichtshofs
76125 Karlsruhe
Telefon (0721) 159-5013
Telefax (0721) 159-5501
Das Landgericht Darmstadt hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen sowie versuchten Mordes zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt und die besondere Schwere der Schuld festgestellt.
Nach den Feststellungen des Landgerichts waren die Familien des Angeklagten und das getötete Ehepaar Petra und Klaus T. sowie deren Tochter Astrid T. seit 2001 unmittelbare Nachbarn in einer Reihenhaussiedlung in Babenhausen. Die Familie des Angeklagten war seit diesem Zeitpunkt einer andauernden erheblichen Geräuschbelästigung ausgesetzt, die insbesondere durch die schwere geistige Behinderung von Astrid T. und die psychische Erkrankung von Petra T. bedingt war. Als alle anderen Versuche zur Lösung des Problems aus seiner Sicht gescheitert waren, entschloss sich der Angeklagte, die Bewohner des Nachbarhauses zu töten. Am frühen Morgen des 17. April 2009 erschoss er Klaus T. mit sechs Schüssen, als dieser wie üblich zum Joggen das Haus verließ. Anschließend begab er sich in den ersten Stock des Wohnhauses der Familie T. und tötete die schlafende Petra T. mit zwei Schüssen. Schließlich ging er in den zweiten Stock und gab zwei Schüsse auf die ebenfalls schlafende Astrid T. ab. In der Annahme, auch Astrid T. getötet zu haben, verließ er sodann das Haus. Astrid T. wurde durch die Schüsse zwar schwer verletzt, überlebte jedoch.
Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat mit Beschluss vom 10. Juli 2012 die Revision des Angeklagten verworfen, da die Nachprüfung des Urteils keinen Rechtsfehler zu seinen Lasten ergeben hat. Die Verurteilung des Angeklagten ist damit rechtskräftig.
Beschluss vom 10. Juli 2012 – 2 StR 26/12
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Über Bundesgerichtshof (BGH):
Der Bundesgerichtshof (BGH) ist das oberste Gericht der Bundesrepublik Deutschland im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit, d.h. der Zivil- und Strafrechtspflege, die in den unteren Instanzen von den zur Zuständigkeit der Länder gehörenden Amts-, Land- und Oberlandesgerichten ausgeübt wird.
Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
Der Bundesgerichtshof ist in 12 Zivilsenate und fünf Strafsenate mit insgesamt 127 Richterinnen und Richtern aufgegliedert. Hinzu kommen acht Spezialsenate, nämlich die Senate für Landwirtschafts-, Anwalts-, Notar-, Patentanwalts-, Wirtschaftsprüfer-, Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen, der Kartellsenat und das Dienstgericht des Bundes.
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Im Anschluss an die Konstituierung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde am 1. Oktober 1950 der Bundesgerichtshof in Karlsruhe eingerichtet.
Der Bundesgerichtshof ist – bis auf wenige Ausnahmen – Revisionsgericht. Er hat vor allem die Sicherung der Rechtseinheit durch Klärung grundsätzlicher Rechtsfragen und die Fortbildung des Rechts zur Aufgabe.
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