Waisenrente: Bis zum Ende der Ausbildung
- Pressemitteilung der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, 19.07.2012
Pressemitteilung vom: 19.07.2012 von der Firma Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover aus Laatzen
Kurzfassung: Waisenrente für Volljährige: Bei Abschluss oder Abbruch der Ausbildung endet auch die Rente Stirbt ein Elternteil, können Kinder und Jugendliche eine Waisenrente erhalten. So unterstützt allein die Deutsche Rentenversicherung ...
[Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover - 19.07.2012] Waisenrente: Bis zum Ende der Ausbildung
Waisenrente für Volljährige: Bei Abschluss oder Abbruch der Ausbildung endet auch die Rente
Stirbt ein Elternteil, können Kinder und Jugendliche eine Waisenrente erhalten. So unterstützt allein die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover derzeit etwa 17.700 Waisen und Halbwaisen mit einer Hinterbliebenenrente. Erst wenn sie als Volljährige ihre Ausbildung beendet haben, endet auch die Rente, teilte der niedersächsische Rentenversicherer jetzt mit.
Auch wenn mit dem 18. Geburtstag für alle das Erwachsensein beginnt: Die Waisenrente kann bis zum Abschluss von Schule, Studium oder Lehre gezahlt werden – bei Bedarf bis zum 27. Lebensjahr. Schließt sich innerhalb von vier Monaten nach einer Ausbildung eine weitere an, etwa nach dem Abitur ein Studium, dann wird die Waisenrente auch für die Übergangszeit und die darauffolgende Ausbildung gezahlt.
Wer in der Vergangenheit noch Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, kann die Rente als Auszubildender oder Studierender sogar nach dem 27. Geburtstag noch bekommen. Die Waisenrente verlängert sich dann um die Dauer dieses Dienstes. Ansonsten gilt: Sobald erwachsene Waisen ihre Ausbildung beenden oder abbrechen, sollten sie das ihrem Rentenversicherer mitteilen. Denn läuft die Rente zu Unrecht weiter, muss sie zurückgezahlt werden.
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines oder beider Elternteile, wenn diese für mindestens 60 Monate rentenversichert waren. Sie endet frühestens mit dem 18. Geburtstag. Wer ein freiwilliges soziales oder ökologi-sches Jahr leistet, kann sie danach noch bekommen. Das gilt übrigens auch für den Bundesfreiwilligendienst.
Weitere Auskünfte gibt es in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
Pressestelle
Lange Weihe 2, 30880 Laatzen
www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de
Autorin: Gabriele Wallbaum
Pressesprecher
Wolf-Dieter Burde
Telefon 0511 8292634 oder 0170 3323510
Fax 0511 8292635
wolf-dieter.burde@drv-bsh.de
Waisenrente für Volljährige: Bei Abschluss oder Abbruch der Ausbildung endet auch die Rente
Stirbt ein Elternteil, können Kinder und Jugendliche eine Waisenrente erhalten. So unterstützt allein die Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover derzeit etwa 17.700 Waisen und Halbwaisen mit einer Hinterbliebenenrente. Erst wenn sie als Volljährige ihre Ausbildung beendet haben, endet auch die Rente, teilte der niedersächsische Rentenversicherer jetzt mit.
Auch wenn mit dem 18. Geburtstag für alle das Erwachsensein beginnt: Die Waisenrente kann bis zum Abschluss von Schule, Studium oder Lehre gezahlt werden – bei Bedarf bis zum 27. Lebensjahr. Schließt sich innerhalb von vier Monaten nach einer Ausbildung eine weitere an, etwa nach dem Abitur ein Studium, dann wird die Waisenrente auch für die Übergangszeit und die darauffolgende Ausbildung gezahlt.
Wer in der Vergangenheit noch Wehr- oder Zivildienst geleistet hat, kann die Rente als Auszubildender oder Studierender sogar nach dem 27. Geburtstag noch bekommen. Die Waisenrente verlängert sich dann um die Dauer dieses Dienstes. Ansonsten gilt: Sobald erwachsene Waisen ihre Ausbildung beenden oder abbrechen, sollten sie das ihrem Rentenversicherer mitteilen. Denn läuft die Rente zu Unrecht weiter, muss sie zurückgezahlt werden.
Eine Waisenrente erhalten Kinder nach dem Tod eines oder beider Elternteile, wenn diese für mindestens 60 Monate rentenversichert waren. Sie endet frühestens mit dem 18. Geburtstag. Wer ein freiwilliges soziales oder ökologi-sches Jahr leistet, kann sie danach noch bekommen. Das gilt übrigens auch für den Bundesfreiwilligendienst.
Weitere Auskünfte gibt es in den Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung Braunschweig-Hannover, am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 480 10 oder unter www.deutsche-rentenversicherung-braunschweig-hannover.de.
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Über Deutsche Rentenversicherung Braunschweig-Hannover:
Weitere Informationen finden sich auf unserer Homepage
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