Nahles: Auf Augenhöhe – 60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz
- Pressemitteilung der Firma SPD, 19.07.2012
Pressemitteilung vom: 19.07.2012 von der Firma SPD aus Berlin
Kurzfassung: Anlässlich des 60. Jahrestages der Verabschiedung des ersten Betriebsverfassungsgesetzes im Deutschen Bundestag, am heutigen Donnerstag, den 19. Juli 2012 erklärt SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles: Mehrere hunderttausend Menschen engagieren ...
[SPD - 19.07.2012] Nahles: Auf Augenhöhe – 60 Jahre Betriebsverfassungsgesetz
Anlässlich des 60. Jahrestages der Verabschiedung des ersten Betriebsverfassungsgesetzes im Deutschen Bundestag, am heutigen Donnerstag, den 19. Juli 2012 erklärt SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles:
Mehrere hunderttausend Menschen engagieren sich täglich als Betriebsräte für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen. Betriebsräte helfen und unterstützen in vielen konkreten Fragen und Problemen. Sie sind Ansprechpartner und Vertrauenspersonen. Sie sorgen für sozialen Ausgleich. Gerade in Krisensituationen übernehmen Betriebsräte aber auch zunehmend Managementaufgaben. Das ist oft genug ein undankbares Geschäft. Immer wieder sind Betriebsräte Repressalien von Geschäftsleitungen ausgesetzt.
60 Jahre Betriebsverfassung ist deshalb zuallererst ein Grund, den Betriebsräten ein Wort des Dankes und der Unterstützung für ihr Engagement zu sagen.
Die Entwicklung der modernen Betriebsverfassung war ein langer Prozess. Das erste Betriebsverfassungsgesetz von 1952 war in vielen Punkten unzulänglich, den Betriebsräten mangelte es an echten Mitbestimmungsrechten. Es dauerte 20 Jahre, bis unter der sozialdemokratischen Bundesregierung Willy Brandts eine grundlegende Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben erfolgte. Erstmals erhielten die Betriebsräte Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsabläufen. Die Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen wurden deutlich ausgebaut, ebenso die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten. Willy Brandts Leitmotiv "Mehr Demokratie wagen" wurde so auch in den Betrieben umgesetzt. 2001 war es wieder eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung, die das Betriebsverfassungsgesetz neuen Entwicklungen anpasste. Durch die Vereinfachung des Wahlrechtes in kleinen Betrieben sollten die Voraussetzungen für die Bildung von mehr Betriebsräten geschaffen werden. Zudem wurden die beschäftigungsrelevanten Beteiligungsrechte des Betriebsrates einschließlich eines neuen Initiativ- und Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates bei Beschäftigungssicherung und Qualifizierung gestärkt.
Die stetigen Änderungen in Arbeitswelt und Wirtschaft machen auch aktuell die Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung notwendig. Insbesondere die massive Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse erfordert zusätzliche echte Mitbestimmungsrechte. Beispielsweise ist die Mitbestimmung der Betriebsräte über Umfang und Dauer von Leiharbeit im Betrieb überfällig.
Noch immer gibt es zu viele Beschäftigte ohne betriebliche Interessenvertretung. 60 Jahre nach der ersten Betriebsverfassung muss heute vor allem das Signal gesetzt werden, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf gleicher Augenhöhe eine zentrale Voraussetzung sowohl wirtschaftlichen Erfolges als auch der weiteren Demokratisierung der Wirtschaft ist.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands Parteivorstand Wilhelmstraße 141, 10963 Berlin Telefon (030) 25991-300, FAX (030) 25991-507
Herausgeberin: Andrea Nahles
Redaktion: Tobias Dünow
e-mail: pressestelle@spd.de
http://www.spd.de
Anlässlich des 60. Jahrestages der Verabschiedung des ersten Betriebsverfassungsgesetzes im Deutschen Bundestag, am heutigen Donnerstag, den 19. Juli 2012 erklärt SPD-Generalsekretärin Andrea Nahles:
Mehrere hunderttausend Menschen engagieren sich täglich als Betriebsräte für die Interessen ihrer Kolleginnen und Kollegen. Betriebsräte helfen und unterstützen in vielen konkreten Fragen und Problemen. Sie sind Ansprechpartner und Vertrauenspersonen. Sie sorgen für sozialen Ausgleich. Gerade in Krisensituationen übernehmen Betriebsräte aber auch zunehmend Managementaufgaben. Das ist oft genug ein undankbares Geschäft. Immer wieder sind Betriebsräte Repressalien von Geschäftsleitungen ausgesetzt.
60 Jahre Betriebsverfassung ist deshalb zuallererst ein Grund, den Betriebsräten ein Wort des Dankes und der Unterstützung für ihr Engagement zu sagen.
Die Entwicklung der modernen Betriebsverfassung war ein langer Prozess. Das erste Betriebsverfassungsgesetz von 1952 war in vielen Punkten unzulänglich, den Betriebsräten mangelte es an echten Mitbestimmungsrechten. Es dauerte 20 Jahre, bis unter der sozialdemokratischen Bundesregierung Willy Brandts eine grundlegende Stärkung der Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in den Betrieben erfolgte. Erstmals erhielten die Betriebsräte Mitbestimmungsrechte bei der Gestaltung von Arbeitsplatz und Arbeitsabläufen. Die Mitbestimmungsrechte bei personellen Einzelmaßnahmen wurden deutlich ausgebaut, ebenso die Mitbestimmung bei sozialen Angelegenheiten. Willy Brandts Leitmotiv "Mehr Demokratie wagen" wurde so auch in den Betrieben umgesetzt. 2001 war es wieder eine sozialdemokratisch geführte Bundesregierung, die das Betriebsverfassungsgesetz neuen Entwicklungen anpasste. Durch die Vereinfachung des Wahlrechtes in kleinen Betrieben sollten die Voraussetzungen für die Bildung von mehr Betriebsräten geschaffen werden. Zudem wurden die beschäftigungsrelevanten Beteiligungsrechte des Betriebsrates einschließlich eines neuen Initiativ- und Mitbestimmungsrechtes des Betriebsrates bei Beschäftigungssicherung und Qualifizierung gestärkt.
Die stetigen Änderungen in Arbeitswelt und Wirtschaft machen auch aktuell die Weiterentwicklung der betrieblichen Mitbestimmung notwendig. Insbesondere die massive Zunahme prekärer Beschäftigungsverhältnisse erfordert zusätzliche echte Mitbestimmungsrechte. Beispielsweise ist die Mitbestimmung der Betriebsräte über Umfang und Dauer von Leiharbeit im Betrieb überfällig.
Noch immer gibt es zu viele Beschäftigte ohne betriebliche Interessenvertretung. 60 Jahre nach der ersten Betriebsverfassung muss heute vor allem das Signal gesetzt werden, dass die Mitbestimmung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf gleicher Augenhöhe eine zentrale Voraussetzung sowohl wirtschaftlichen Erfolges als auch der weiteren Demokratisierung der Wirtschaft ist.
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(Da unsere Organisationseinheiten auf verschiedene Gebäude verteilt sind, müssen Sie ggf. die genaue Adresse bei der Organisationseinheit erfragen.)
Zukunftsgerecht in Europa
Gerechtigkeit und ein fairer Wettbewerb in einem sozialen Rechtsstaat zeichnen das Zusammenleben in der Europäischen Union aus. Das macht das europäische Sozialstaatsmodell so einzigartig. Es fußt in der europäischen Aufklärung und speist sich aus der europäischen Arbeiterbewegung. Denn im Kern geht es diesem europäische Sozialstaat immer auch um Teilhabe und Mitbestimmung.
Soziale Bürgerrechte, Zugang zu Bildung und gerechte Teilhabe am Wohlstand - dieses Europa ist grundlegend geprägt von der sozialdemokratischen Idee. Diese Grundidee des Sozialstaatmodells wollen wir im Europa der Zukunft beibehalten. Das ist auch der Grundgedanke der Agenda 2010.
....
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