20.07.2012 15:56 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Das AGG wird vom BGH nun erstmals auch auf den Geschäftsführer einer GmbH angewendet
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Geschäftsführer einer GmbH, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis stehen, sollen in den Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) fallen.
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