Erleichterung beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende - GRÜNE: FDP versucht sich im Sommerloch zu profilieren
- Pressemitteilung der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag, 23.07.2012
Pressemitteilung vom: 23.07.2012 von der Firma Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag aus Wiesbaden
Kurzfassung: Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürchtet, dass die Äußerungen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Greilich, der sich gegen das Arbeitsverbot von Asylsuchenden aussprach, lediglich das Sommerloch füllen sollen. "Im Sinne der ...
[Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag - 23.07.2012] Erleichterung beim Arbeitsmarktzugang für Asylsuchende - GRÜNE: FDP versucht sich im Sommerloch zu profilieren
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürchtet, dass die Äußerungen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Greilich, der sich gegen das Arbeitsverbot von Asylsuchenden aussprach, lediglich das Sommerloch füllen sollen. "Im Sinne der Asylsuchenden hoffen wir sehr, dass Greilich seine Äußerungen mit dem Koalitionspartner, der CDU, abgesprochen hat und sie nicht nur der Profilierung im Sommerloch dienen", kommentiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, Greilichs Äußerungen.
DIE GRÜNEN setzen sich für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, beispielsweise durch den Wegfall der sogenannten Vorrangprüfung, ein. Laut Vorrangprüfung erhalten Asylsuchende nur dann eine Arbeitserlaubnis, wenn es keine geeigneten deutschen Bewerber oder Bewerber aus der EU gibt. "Asylsuchende radikal vom Arbeitsleben auszuschließen halten wir für falsch. Wir versperren ihnen damit die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und verweigern ihnen auch die Integration in unsere Gesellschaft", stellt Erfurth fest.
Asylsuchende unterliegen im ersten Jahr ihres Aufenthalts in Deutschland einem Arbeitsverbot. Danach erhalten sie einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang und unterliegen der Vorrangprüfung. "Teilweise sind Asylverfahren unglaublich langwierig. Hier wird wichtige Zeit verschenkt, in denen die Menschen selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich in unsere Arbeitswelt und Gesellschaft integrieren können", so Erfurth. In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht eine Angleichung des Asylbewerberleistungsgesetzes an den Hartz lV-Satz angemahnt. U.a. hatte es diese Entscheidung auch mit dem Arbeitsverbot von Asylsuchenden begründet.
Kontakt:
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Hessischen Landtag
Schlossplatz 1-3
65183 Wiesbaden
Telefon: 0611/350597
Telefax: 0611/350601
Mail: gruene@ltg.hessen.de
URL: http://www.gruene-fraktion-hessen.de
Die Landtagsfraktion von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN befürchtet, dass die Äußerungen des FDP-Fraktionsvorsitzenden Wolfgang Greilich, der sich gegen das Arbeitsverbot von Asylsuchenden aussprach, lediglich das Sommerloch füllen sollen. "Im Sinne der Asylsuchenden hoffen wir sehr, dass Greilich seine Äußerungen mit dem Koalitionspartner, der CDU, abgesprochen hat und sie nicht nur der Profilierung im Sommerloch dienen", kommentiert die stellvertretende Fraktionsvorsitzende der GRÜNEN, Sigrid Erfurth, Greilichs Äußerungen.
DIE GRÜNEN setzen sich für einen erleichterten Zugang zum Arbeitsmarkt für Asylsuchende, beispielsweise durch den Wegfall der sogenannten Vorrangprüfung, ein. Laut Vorrangprüfung erhalten Asylsuchende nur dann eine Arbeitserlaubnis, wenn es keine geeigneten deutschen Bewerber oder Bewerber aus der EU gibt. "Asylsuchende radikal vom Arbeitsleben auszuschließen halten wir für falsch. Wir versperren ihnen damit die Möglichkeit ihren Lebensunterhalt selbst zu bestreiten und verweigern ihnen auch die Integration in unsere Gesellschaft", stellt Erfurth fest.
Asylsuchende unterliegen im ersten Jahr ihres Aufenthalts in Deutschland einem Arbeitsverbot. Danach erhalten sie einen eingeschränkten Arbeitsmarktzugang und unterliegen der Vorrangprüfung. "Teilweise sind Asylverfahren unglaublich langwierig. Hier wird wichtige Zeit verschenkt, in denen die Menschen selbst ihren Lebensunterhalt bestreiten und sich in unsere Arbeitswelt und Gesellschaft integrieren können", so Erfurth. In der vergangenen Woche hat das Bundesverfassungsgericht eine Angleichung des Asylbewerberleistungsgesetzes an den Hartz lV-Satz angemahnt. U.a. hatte es diese Entscheidung auch mit dem Arbeitsverbot von Asylsuchenden begründet.
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