23.07.2012 17:20 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Privat genutzte Dienstwagen im Falle der Freistellung
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Ein dienstlicher Pkw, der dem Arbeitgeber auch für private Zwecke überlassen worden ist, ist im Einzelfall an den Arbeitsgeber im Falle einer Arbeitsfreistellung zurückzugeben.
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Autor der Pressemeldung "Privat genutzte Dienstwagen im Falle der Freistellung" ist GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, vertreten durch M Rainer.