Privat genutzte Dienstwagen im Falle der Freistellung

Privat genutzte Dienstwagen im Falle der Freistellung
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Ein dienstlicher Pkw, der dem Arbeitgeber auch für private Zwecke überlassen worden ist, ist im Einzelfall an den Arbeitsgeber im Falle einer Arbeitsfreistellung zurückzugeben. ... weiter lesen Quelle
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