Das Bayerische Innenministerium legt Volksbegehren 'Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!' dem Verfassungsgerichtshof vor
- Pressemitteilung der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern, 24.07.2012
Pressemitteilung vom: 24.07.2012 von der Firma Bayerisches Staatsministerium des Innern aus München
Kurzfassung: Das Bayerische Innenministerium legt den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" dem Verfassungsgerichtshof vor, weil er nicht mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung ...
[Bayerisches Staatsministerium des Innern - 24.07.2012] Das Bayerische Innenministerium legt Volksbegehren "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen - Studienbeiträge abschaffen!" dem Verfassungsgerichtshof vor
Das Bayerische Innenministerium legt den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" dem Verfassungsgerichtshof vor, weil er nicht mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Danach findet über den Staatshaushalt kein Volksentscheid statt. Erachtet das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen für nicht gegeben, so hat es nach Artikel 64 des Landeswahlgesetzes die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs herbeizuführen.
Am 12. Juni 2012 haben die Initiatoren des Volksbegehrens den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" eingereicht. Auf den Unterschriftenlisten befinden sich 27.048 gültige Eintragungen. Das beantragte Volksbegehren ist darauf gerichtet, die in Artikel 71 Abs. 1 bis 7 des Bayerischen Hochschulgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die Erhebung von Studienbeiträgen aufzuheben.
Die Studienbeiträge wurden im Jahre 2007 eingeführt, um den Studierenden möglichst optimale Ausbildungsbedingungen zu bieten. Zusätzlich zur staatlichen Grundfinanzierung der Hochschulen sollen die Studierenden selbst zur Finanzierung von Verbesserungen der Studienbedingungen beitragen. Seit dem Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011 haben die Hochschulen insgesamt rund 801 Millionen Euro an Studienbeiträgen eingenommen. Davon wurden bisher rund 767 Millionen Euro entsprechend dem Beitragszweck verwendet. Allein rund 657,8 Millionen Euro (rund 82 Prozent) wurden im Staatshaushalt vereinnahmt und (im Wesentlichen für die Beschäftigung von staatlichem Personal an den Hochschulen) verausgabt. Aktuell werden etwas mehr als 1.850 Beschäftigungsverhältnisse mit Studienbeiträgen finanziert.
Ein Wegfall der Studienbeiträge würde zu einer Beeinträchtigung des parlamentarischen Budgetrechts führen. Der Gesetzgeber hat in Wahrnehmung seiner staatlichen Finanzierungsverantwortung die Hochschulen verpflichtet, Studienbeiträge zu erheben und zur Verbesserung der Studienbedingungen zu verwenden. Könnten zukünftig keine Studienbeiträge mehr erhoben werden, würde eine nicht unwesentliche Grundlage der Finanzierung der staatlichen Hochschulen entfallen. Dabei bliebe unklar, ob und gegebenenfalls wie diese Mittel ersetzt werden sollen. Es wäre dem Haushaltsgesetzgeber aufgegeben, in Abkehr von seiner bisherigen Finanzierungsentscheidung über diese Frage gegebenenfalls neu zu befinden. Der Haushaltsgesetzgeber wäre dort, wo die Hochschulen in Erwartung der Einnahmen aus Studienbeiträgen Ausgabeverpflichtungen eingegangen sind, sogar verpflichtet, eine Anschlussfinanzierung aus staatlichen Mitteln sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen Beschäftigungsverhältnisse.
Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden.
Pressesprecher: Oliver Platzer
Telefon: (089) 2192 -2108
Telefax: (089) 2192 -12721
E-Mail: presse@stmi.bayern.de
Das Bayerische Innenministerium legt den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" dem Verfassungsgerichtshof vor, weil er nicht mit Artikel 73 der Bayerischen Verfassung vereinbar ist. Danach findet über den Staatshaushalt kein Volksentscheid statt. Erachtet das Innenministerium die gesetzlichen Voraussetzungen für nicht gegeben, so hat es nach Artikel 64 des Landeswahlgesetzes die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs herbeizuführen.
Am 12. Juni 2012 haben die Initiatoren des Volksbegehrens den Antrag auf Zulassung eines Volksbegehrens "Grundrecht auf Bildung ernst nehmen – Studienbeiträge abschaffen!" eingereicht. Auf den Unterschriftenlisten befinden sich 27.048 gültige Eintragungen. Das beantragte Volksbegehren ist darauf gerichtet, die in Artikel 71 Abs. 1 bis 7 des Bayerischen Hochschulgesetzes enthaltenen Bestimmungen über die Erhebung von Studienbeiträgen aufzuheben.
Die Studienbeiträge wurden im Jahre 2007 eingeführt, um den Studierenden möglichst optimale Ausbildungsbedingungen zu bieten. Zusätzlich zur staatlichen Grundfinanzierung der Hochschulen sollen die Studierenden selbst zur Finanzierung von Verbesserungen der Studienbedingungen beitragen. Seit dem Sommersemester 2007 bis einschließlich Wintersemester 2011 haben die Hochschulen insgesamt rund 801 Millionen Euro an Studienbeiträgen eingenommen. Davon wurden bisher rund 767 Millionen Euro entsprechend dem Beitragszweck verwendet. Allein rund 657,8 Millionen Euro (rund 82 Prozent) wurden im Staatshaushalt vereinnahmt und (im Wesentlichen für die Beschäftigung von staatlichem Personal an den Hochschulen) verausgabt. Aktuell werden etwas mehr als 1.850 Beschäftigungsverhältnisse mit Studienbeiträgen finanziert.
Ein Wegfall der Studienbeiträge würde zu einer Beeinträchtigung des parlamentarischen Budgetrechts führen. Der Gesetzgeber hat in Wahrnehmung seiner staatlichen Finanzierungsverantwortung die Hochschulen verpflichtet, Studienbeiträge zu erheben und zur Verbesserung der Studienbedingungen zu verwenden. Könnten zukünftig keine Studienbeiträge mehr erhoben werden, würde eine nicht unwesentliche Grundlage der Finanzierung der staatlichen Hochschulen entfallen. Dabei bliebe unklar, ob und gegebenenfalls wie diese Mittel ersetzt werden sollen. Es wäre dem Haushaltsgesetzgeber aufgegeben, in Abkehr von seiner bisherigen Finanzierungsentscheidung über diese Frage gegebenenfalls neu zu befinden. Der Haushaltsgesetzgeber wäre dort, wo die Hochschulen in Erwartung der Einnahmen aus Studienbeiträgen Ausgabeverpflichtungen eingegangen sind, sogar verpflichtet, eine Anschlussfinanzierung aus staatlichen Mitteln sicherzustellen. Dies gilt insbesondere für die zahlreichen Beschäftigungsverhältnisse.
Der Verfassungsgerichtshof hat nunmehr innerhalb von drei Monaten über den Zulassungsantrag zu entscheiden.
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Über Bayerisches Staatsministerium des Innern:
Das Innenministerium ist für die Innere Sicherheit, also auch für die Polizei und den Staatsschutz zuständig. Das ist aber nur ein Aspekt seiner Zuständigkeiten.
Im Bereich Allgemeine Innere Verwaltung gibt es eine Fülle weitere Aufgaben von der Staatsverwaltung über kommunale Angelegenheiten bis zum Rettungswesen. Außerdem gibt es manche eher überraschend erscheinende Zuständigkeiten, wie etwa für das Kaminkehrer- oder fürs Lotteriewesen. Auch die unabhängigen Verwaltungsgerichte gehören zum Ressortbereich des Innenministeriums.
Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
Mit den Begriffen "Schützen, Vorsorgen, Ordnen, Planen, Bauen, Fördern" lassen sich die vielfältigen Aufgaben der Allgemeinen Inneren Verwaltung und der Obersten Baubehörde (den beiden Hauptabteilungen des Innenministeriums) umreißen.
An der politischen Spitze stehen: Staatsminister Dr. Günther Beckstein (übrigens der 50. Innenminister seit der Gründung des Ressorts im Jahre 1806) und Staatssekretär Georg Schmid als Stellvertreter des Ministers.
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Den zweiten großen Bereich bildet die Oberste Baubehörde. Das Innenministerium als "Bauministerium" ist zuständig für Hochbau und Wohnungswesen, für Städtebau sowie Straßen- und Brückenbau - die gesamte bauliche Infrastruktur gehört zu seinen Aufgaben. Es ist damit einer der größten Auftraggeber für die Bauwirtschaft in Bayern.
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