Aigner: 'Deutschlands hohe Tierschutzstandards müssen fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden'

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV), 24.07.2012
Pressemitteilung vom: 24.07.2012 von der Firma Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) aus Berlin

Kurzfassung: BMELV-Symposium in Bonn diskutiert Fortschritte beim Tierschutz Zehn Jahre Tierschutz als Staatsziel: Am 1. August 2002 trat eine Änderung des Grundgesetzes in Kraft, wonach der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung schützt. ...

[Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) - 24.07.2012] Aigner: "Deutschlands hohe Tierschutzstandards müssen fortlaufend überprüft und weiterentwickelt werden"


BMELV-Symposium in Bonn diskutiert Fortschritte beim Tierschutz

Zehn Jahre Tierschutz als Staatsziel: Am 1. August 2002 trat eine Änderung des Grundgesetzes in Kraft, wonach der Staat die Tiere im Rahmen der verfassungsmäßigen Ordnung schützt.

Der Deutsche Bundestag hatte zuvor parteiübergreifend entschieden, den Artikel 20a des Grundgesetz entsprechend zu ergänzen. Zum zehnjährigen Jubiläum dieser wichtigen Grundgesetzänderung erklärte Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner am Dienstag bei einem Symposium in Bonn: "Diese Entscheidung war ein wichtiges Signal an Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung und hat den Tierschutz enorm aufgewertet." Deutschland habe im europäischen Vergleich einen hohen Tierschutzstandard – darauf könnten Wissenschaft wie auch Landwirte stolz sein, sagte Aigner. Im Bereich Tierschutz kommt besonderes Augenmerk der Nutztierhaltung zu. Diese müsse sich einer breiten öffentlichen Diskussion stellen, denn sie müsse, um erfolgreich zu sein, von den Verbrauchern akzeptiert werden. Der Diskussionsprozess, der sich bei der "Charta für Landwirtschaft und Verbraucher" des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMELV) bewährt hat, werde kontinuierlich fortgesetzt, so Aigner: "Wir müssen am Ball bleiben und die Standards der modernen Tierhaltung stetig weiterentwickeln – im Dialog mit der Forschung, den Landwirten und den Verbrauchern."

Das Symposium "10 Jahre Staatsziel Tierschutz" brachte am Dienstag namhafte Wissenschaftler, Landwirte und Vertreter der Tierschutzverbände zusammen. "Miteinander reden statt übereinander reden – das ist mein Leitbild. Gerade beim Thema Tierschutz und Tierhaltung tut es uns allen gut, die Argumente anderer zu hören und eigene Argumente zu überprüfen", so Aigner. Die Ministerin betonte den breiten Grundkonsens im Tierschutz: "Mit dem Staatsziel Tierschutz im Grundgesetz haben wir uns vor zehn Jahren zu einem Grundsatz bekannt: Wir achten die Tiere um ihrer selbst Willen und um des Menschen willen – als Mitgeschöpfe, die kein Wirtschaftsgut wie jedes andere sein dürfen. Das verbindet uns über Parteigrenzen hinweg."

Für die Bundesregierung habe der Schutz der Tiere hohe Priorität, betonte die Ministerin und verwies auf die aktuelle Novelle des Tierschutzgesetzes, die eine Reihe von Verbesserungen für den Tierschutz in Deutschland enthalte, wie etwa die Präzisierung des Qualzuchtverbots und das damit verbundene Ausstellungsverbot für Tiere mit Qualzuchtmerkmalen, den Ausstieg aus der betäubungslosen Ferkelkastration zum Jahre 2017 oder die Umsetzung der EU-Versuchstier-Richtlinie in deutsches Recht.

"Ob es um die Verringerung von Tierversuchen geht oder um die Entwicklung von alternativen Tierhaltungsformen: Forschung und Entwicklung sind Zugpferde für mehr Tierschutz in Deutschland", sagte Aigner. Es sei wichtig, "auch über die Forschung neue Impulse zu setzen für eine besonders tierfreundliche Produktion unserer Nahrungsmittel – eine Produktion, die auch wieder mehr Akzeptanz in der breiten Bevölkerung findet". Die Deutsche Agrarforschungsallianz (DAFA) hat hierzu vor einer Woche ein Forschungskonzept vorgelegt. Auf Basis dieser Vorschläge werden jetzt konkrete Forschungsaufträge formuliert und finanziert. Gleichzeitig setzt das Innovationsförderprogramm des BMELV wichtige Impulse: Die für alle Innovationsbetriebe verfügbaren Mittel sind auf 34 Millionen Euro in diesem Jahr gestiegen; in der Finanzplanung sind weitere Zuwächse vorgesehen.

Ein zweites Beispiel für diesen Bereich ist die Erforschung von Alternativmethoden zu Tierversuchen: Mit der Zentralstelle zur Erfassung und Bewertung von Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch (ZEBET) im Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) hat Deutschland eine Vorreiterrolle in Europa übernommen. Über den Förderschwerpunkt "Ersatzmethoden zum Tierversuch" des Bundesforschungsministeriums sind innerhalb der letzten 30 Jahre insgesamt 400 Forschungsprojekte finanziert worden – mit bislang rund 120 Millionen Euro an Fördergeldern.

"Ich bin überzeugt: Deutschland ist nicht nur ein führender Standort für Hightech-Landmaschinen – Deutschland ist auch ein führender Standort für eine nachhaltige, umwelt- und tierfreundliche Landwirtschaft", sagte Aigner. "Und wir werden weiterhin erfolgreich sein, wenn alle dabei mithelfen: die Bäuerinnen und Bauern mit gelebtem Tierschutz in der Nutztierhaltung, die Tierschutzverbände mit ihrem Engagement und Wissenschaft und Wirtschaft mit ihren Innovationen."


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Über Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV):
Mit Organisationserlass des Bundeskanzlers vom 22. Januar 2001 wurde das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (BML) zu einem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft (BMVEL) umgebildet. Dem neuen Ministerium wurden aus dem Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit die Zuständigkeiten für den Verbraucherschutz sowie aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie die Zuständigkeit für die Verbraucherpolitik übertragen.
Darüber hinaus erfolgte die Verlagerung des Bundesinstitut für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen (BgVV) in den Geschäftsbereich des BMVEL. Mit der Umorganisation erhält der vorsorgende Verbraucherschutz in Deutschland einen neuen Stellenwert. Dies soll unter anderem auch durch eine neue Landwirtschaftspolitik zum Ausdruck kommen, die den Erwartungen und Bedürfnissen der Verbraucher Rechnung trägt, ein partnerschaftliches Verhältnis zwischen Landwirtschaft und Verbrauchern fördert, den Tierschutz weiterentwickelt und den Grundsatz der Nachhaltigkeit in der Landwirtschaft verankert.
Da ein großer Teil der Politikbereiche des Ministeriums gemeinschaftsrechtlichen Regelungen unterliegt, besteht die wichtigste Aufgabe des Ministeriums darin, die vielschichtigen Interessen innerhalb Deutschlands zu kanalisieren und als deutsche Interessenlage in den Meinungsbildungs- und Rechtssetzungsprozess der Europäischen Union einzubringen. Darüber hinaus trägt das Ministerium dafür Sorge, dass Gemeinschaftsrecht in Deutschland ordnungsgemäß angewandt werden kann.
Zum Geschäftsbereich des Ministeriums zählen - neben dem neu hinzugekommenen BgVV - unter anderem das Bundessortenamt, zehn Bundesforschungsanstalten sowie die Zentralstelle für Agrardokumentation und -information. Darüber hinaus hat das Ministerium die Aufsicht über vier Anstalten des öffentlichen Rechts, darunter die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung.

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