Wie ernst ist es der Koalition mit der Verschaerfung der strafbefreienden Selbstanzeige?

  • Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 11.02.2011
Pressemitteilung vom: 11.02.2011 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin

Kurzfassung: Zu der heute vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Schwarzgeldbekaempfungsgesetzes erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl: Nach dem Willen der Laender soll Straffreiheit ...

[SPD-Bundestagsfraktion - 11.02.2011] Wie ernst ist es der Koalition mit der Verschaerfung der strafbefreienden Selbstanzeige?


Zu der heute vom Bundesrat beschlossenen Stellungnahme zum Regierungsentwurf eines Schwarzgeldbekaempfungsgesetzes erklaert die finanzpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Nicolette Kressl:

Nach dem Willen der Laender soll Straffreiheit bei Selbstanzeige einer Steuerhinterziehung kuenftig nur eintreten, wenn der Steuerpflichtige ueber die Nachentrichtung der Steuern hinaus einen pauschalen Zuschlag von fuenf Prozent auf den Hinterziehungsbetrag zahlt. Mit seinem heutigen Beschluss wiederholt der Bundesrat seine Forderung von Juni 2010 und widerspricht der Bundesregierung sowie der FDP, die diesen Zuschlag aus rechtlichen Gruenden ablehnen.

Noch zu Wochenbeginn betonte der finanzpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, man koenne den Wunsch der Union nach einem verfassungswidrigen Gesetz nicht erfuellen. Sein Gegenpart von der CDU/CSU beharrt dagegen auf dem populaeren Strafzins, auch wenn dieser offiziell nicht mehr so heissen darf. Die Union hofft, dass die Sachverstaendigen in der Anhoerung des Finanzausschusses am 21. Februar 2011 einvernehmlich die rechtliche Unbedenklichkeit des Pauschalzuschlags bestaetigen werden. Dies ist eine Illusion. Daher darf man gespannt sein, welcher Koalitionaer letztlich einen Rueckzieher machen muss.

Mit dem heutigen Bundesratsbeschluss kritisieren die Landesjustizminister aber auch einen Widerspruch innerhalb des vorgelegten Gesetzentwurfs. Der Wortlaut der Neuregelung stelle auf die einzelne Steuerhinterziehung - als selbstaendige Tat - ab und verlange fuer die Straffreiheit nur eine hierauf begrenzte Selbstanzeige. Die Gesetzesbegruendung fordere dagegen die Aufdeckung aller noch nicht verjaehrten Hinterziehungstaten des Steuerpflichtigen. Der Gesetzgeber muesse klarstellen, dass diese weite Einschraenkung der strafbefreienden Selbstanzeige erkennbar nicht beabsichtigt sei.

In Gegensatz zu der vom Bundesrat unterstellten Intention haben die Regierungsfraktionen bei Vorlage ihrer Gesetzesinitiative im Dezember 2010 jedoch unmissverstaendlich erklaert, dass kuenftig nur straffrei werde, wer vollstaendig in die Steuerehrlichkeit zurueckkehre. Dies erfordere die Selbstanzeige hinsichtlich aller hinterzogenen Steuern.

CDU/CSU und FDP muessen jetzt Farbe bekennen: War diese Ankuendigung ernst gemeint?


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