Rösler begrüßt die Entscheidungen der Kommission in den Beihilfefällen BayernLB und Nord/LB

  • Pressemitteilung der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI), 25.07.2012
Pressemitteilung vom: 25.07.2012 von der Firma Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) aus Berlin

Kurzfassung: Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel die Umstrukturierungsbeihilfen für die BayernLB und Nord/LB genehmigt. Die Entscheidungen zu den beiden Beihilfefällen fielen nach intensiven Prüfungen der Kommission. Dazu erklärt der ...

[Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWI) - 25.07.2012] Rösler begrüßt die Entscheidungen der Kommission in den Beihilfefällen BayernLB und Nord/LB


Die Europäische Kommission hat heute in Brüssel die Umstrukturierungsbeihilfen für die BayernLB und Nord/LB genehmigt. Die Entscheidungen zu den beiden Beihilfefällen fielen nach intensiven Prüfungen der Kommission.

Dazu erklärt der Bundesminister für Wirtschaft und Technologie, Dr. Philipp Rösler: "Ich begrüße, dass die Kommission heute die Umstrukturierungspläne für die BayernLB und Nord/LB abschließend genehmigt hat. Dies waren die letzten beiden offenen deutschen Beihilfefälle im Bankenbereich. Die europäischen Beihilferegeln verlangen, dass die beiden Landesbanken den Weg der Konsolidierung nun konsequent fortsetzen. Ein zügiges und entschlossenes Voranschreiten könnte auch zu den aus wettbewerbspolitischer Sicht notwendigen weiteren Veränderungen im Landesbankensektor beitragen."

Hintergrund

Staatliche Beihilfen an einzelne Wirtschaftsakteure können die Wettbewerbsbedingungen auf dem europäischen Binnenmarkt verfälschen. Um einen fairen Wettbewerb zu garantieren, haben sich die EU-Mitgliedstaaten deshalb strenge Regeln zur Zulässigkeit staatlicher Beihilfen gegeben. Der Vertrag über die Arbeitsweise der EU sieht deshalb ein grundsätzliches Verbot staatlicher Beihilfen vor. Beabsichtigen einzelne Mitgliedstaaten, diese dennoch zu vergeben, so müssen diese Vorhaben bei der Kommission notifiziert bzw. angezeigt werden. Die Europäische Kommission entscheidet im Rahmen der Beihilfekontrolle, ob die staatlichen Zahlungen im Einzelfall mit europäischem Recht vereinbar sind.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie ist innerhalb der Bundesregierung für Grundsatzfragen der europäischen Beihilfekontrollpolitik federführend und vertritt die Bundesrepublik Deutschland in den meisten beihilferechtlichen Verfahren bei der Europäischen Kommission.


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