Grundzüge des Wahlrechts bestätigt - Nötige Reparaturen schnell auf den Weg bringen
- Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 25.07.2012
Pressemitteilung vom: 25.07.2012 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin
Kurzfassung: Überhangmandate im Grundsatz für zulässig erachtet Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Reform des Wahlrechts verkündet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der ...
[CDU/CSU-Fraktion - 25.07.2012] Grundzüge des Wahlrechts bestätigt - Nötige Reparaturen schnell auf den Weg bringen
Überhangmandate im Grundsatz für zulässig erachtet
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Reform des Wahlrechts verkündet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert:
"Das heutige Urteil hat zwei Kernentscheidungen des neuen Wahlgesetzes grundsätzlich bestätigt, aber auch nötigen Anpassungsbedarf klar formuliert. Erstmalig wurden in einer einstimmigen Entscheidung Überhangmandate im Grundsatz für zulässig erachtet. Das Ziel der Opposition, ausgleichslose Überhangmandate vollständig abzuschaffen, wurde nicht erreicht. Gute und überzeugende Arbeit in den Wahlkreisen lohnt sich auch weiterhin. Eine zentrale Maßnahme des neuen Wahlgesetzes war die Trennung der Landeslisten, um den Effekt des negativen Stimmgewichts zu beseitigen. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht als zulässige Lösungsmöglichkeit angenommen.
Das Urteil bestätigt damit im Kern die von der christlich-liberalen Koalition getroffene Lösung. Das bewährte und dem Bürger vertraute Wahlrecht bleibt bestehen.
Das Gericht zieht aus der Verfassung jetzt eine neue Grenze bei 15 Überhangmandaten. Danach lösen sie eine Ausgleichspflicht aus. Die Schaffung einer entsprechenden Regelung ist nicht so einfach wie es klingt. Hier ist der Gesetzgeber gehalten, alle möglichen negativen Effekte gegeneinander abzuwiegen. Die christlich-liberale Koalition ist gewillt, eine gute Lösung zu finden, die alle Interessen mit einschließt. Wir setzten jetzt auf die Bereitschaft der Opposition, gemeinsam mit uns eine entsprechende Anpassung des Wahlgesetzes kurzfristig zu erarbeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Schritt zu einer Reststimmenverwertung nicht grundsätzlich verworfen. Allerdings sieht das Gericht bereits kleinste Abweichungen als verfassungswidrig an. Das Wahlrecht muss daher auch an dieser Stelle angepasst werden.
Für die Verteilung der Anzahl der Sitze auf die Bundesländer sollte die Wahlbeteiligung maßgeblich sein. Das Bundesverfassungsgericht sieht hier allerdings Änderungsbedarf und befürwortet das Anknüpfen an die starre Bevölkerungszahl für die Bemessung der Sitzkontingente. Auch hier ist ein Tätigwerden des Gesetzgebers gefordert.
Die christlich-liberale Koalition wird darauf achten, dass kleine Parteien in kleinen Ländern nicht in die Vergeblichkeitsfalle laufen. Im Interesse aller Wählerinnen und Wähler werden wir die vom Bundesverfassungsgericht neu gesetzten Maßstäbe umsetzen. Dazu laden wir die Oppositionsparteien erneut ein, ab heute den Blick nach vorn zu richten und gemeinsam eine konstruktive Lösung zu erarbeiten."
CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag
Platz der Republik 1, 11011 Berlin
fraktion@cducsu.de
http://www.cducsu.de
Überhangmandate im Grundsatz für zulässig erachtet
Das Bundesverfassungsgericht hat heute sein Urteil zur Reform des Wahlrechts verkündet. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der zuständige Berichterstatter der FDP-Bundestagsfraktion, Stefan Ruppert:
"Das heutige Urteil hat zwei Kernentscheidungen des neuen Wahlgesetzes grundsätzlich bestätigt, aber auch nötigen Anpassungsbedarf klar formuliert. Erstmalig wurden in einer einstimmigen Entscheidung Überhangmandate im Grundsatz für zulässig erachtet. Das Ziel der Opposition, ausgleichslose Überhangmandate vollständig abzuschaffen, wurde nicht erreicht. Gute und überzeugende Arbeit in den Wahlkreisen lohnt sich auch weiterhin. Eine zentrale Maßnahme des neuen Wahlgesetzes war die Trennung der Landeslisten, um den Effekt des negativen Stimmgewichts zu beseitigen. Dies wurde vom Bundesverfassungsgericht als zulässige Lösungsmöglichkeit angenommen.
Das Urteil bestätigt damit im Kern die von der christlich-liberalen Koalition getroffene Lösung. Das bewährte und dem Bürger vertraute Wahlrecht bleibt bestehen.
Das Gericht zieht aus der Verfassung jetzt eine neue Grenze bei 15 Überhangmandaten. Danach lösen sie eine Ausgleichspflicht aus. Die Schaffung einer entsprechenden Regelung ist nicht so einfach wie es klingt. Hier ist der Gesetzgeber gehalten, alle möglichen negativen Effekte gegeneinander abzuwiegen. Die christlich-liberale Koalition ist gewillt, eine gute Lösung zu finden, die alle Interessen mit einschließt. Wir setzten jetzt auf die Bereitschaft der Opposition, gemeinsam mit uns eine entsprechende Anpassung des Wahlgesetzes kurzfristig zu erarbeiten.
Das Bundesverfassungsgericht hat den Schritt zu einer Reststimmenverwertung nicht grundsätzlich verworfen. Allerdings sieht das Gericht bereits kleinste Abweichungen als verfassungswidrig an. Das Wahlrecht muss daher auch an dieser Stelle angepasst werden.
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Über CDU/CSU-Fraktion:
CDU
Die Christlich Demokratische Union Deutschlands ist die Volkspartei der Mitte. Wir wenden uns an Menschen aus allen Schichten und Gruppen unseres Landes.
Grundlage unserer Politik ist das christliche Verständnis vom Menschen und seiner Verantwortung vor Gott. Unsere Grundwerte Freiheit, Solidarität und Gerechtigkeit sind daraus abgeleitet. Die CDU ist für jeden offen, der die Würde und Freiheit aller Menschen und die daraus abgeleiteten Grundüberzeugungen unserer Politik bejaht.
Die CDU Deutschlands steht für die freiheitliche und rechtsstaatliche Demokratie, für die Soziale und Ökologische Marktwirtschaft, die Einbindung Deutschlands in die westliche Werte- und Verteidigungsgemeinschaft, für die Einheit der Nation und die Einigung Europas.
Ein menschlicher, an christlichen Werten ausgerichteter Kurs: Das sind Kompaß und Richtmaß unserer Politik. Auf dieser Grundlage treten wir an, unser Gemeinwesen in der sich verändernden Welt weiterzuentwickeln. Wir werden diesen Weg mit Mut und Tatkraft gehen, um unseren Kindern und Enkeln für ihre Zukunft im 21. Jahrhundert alle Chancen zu geben.
CSU
Wurzeln und Auftrag der CSU-Landesgruppe sind eng verknüpft mit der deutschen und bayerischen Parteiengeschichte.
Die CSU-Landesgruppe ist als Zusammenschluss der Abgeordneten der CSU im Deutschen Bundestag institutionelle Basis und Kraftzentrum des bundespolitischen Gestaltungsanspruchs, der sich zu keiner Zeit ausschließlich auf die Durchsetzung bayerischer Interessen im Bund bezog, sondern immer Politik für ganz Deutschland bedeutete. Von Anfang an haben daher Mitglieder der CSU-Landesgruppe in unionsgeführten Bundeskabinetten Regierungsverantwortung übernommen.
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