Entscheidung aus Karlsruhe: Blamage für die Koalition
- Pressemitteilung der Firma SPD-Bundestagsfraktion, 25.07.2012
Pressemitteilung vom: 25.07.2012 von der Firma SPD-Bundestagsfraktion aus Berlin
Kurzfassung: Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, erklärt die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Fograscher: Jetzt hat sich bestätigt, was wir als SPD-Bundestagsfraktion immer gesagt haben: Das von ...
[SPD-Bundestagsfraktion - 25.07.2012] Entscheidung aus Karlsruhe: Blamage für die Koalition
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, erklärt die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Fograscher:
Jetzt hat sich bestätigt, was wir als SPD-Bundestagsfraktion immer gesagt haben: Das von CDU/CSU und FDP im September 2011 beschlossene Wahlrecht ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen die Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl und gegen die Chancengleichheit der Parteien.
Mit der Novellierung des Bundeswahlgesetzes sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, die Teile des Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Das neue Wahlgesetz sollte das negative Stimmgewicht beseitigen, das dazu führt, dass Wählerstimmen erwartungswidrig wirken. Doch, so das heutige Urteil aus Karlsruhe, dieses Ziel hat das schwarz-gelbe Gesetz nicht erreicht. Im Gegenteil: Neue Fälle zur Entstehung von negativem Stimmgewicht wurden geschaffen. Auch die von den Koalitionsfraktionen kurzfristig vorgelegte sogenannte Reststimmenverwertung bewirkt eine Ungleichbehandlung von Wählerstimmen, die nicht hinnehmbar ist.
Die Verfassungsrichter haben zudem die hohe Anzahl von Überhangmandaten gerügt. Damit werde der Grundcharakter des Wahlrechts aufgehoben. Deshalb dürfen künftig nicht mehr als 15 Überhangmandate anfallen, ohne dass sie ausgeglichen werden.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Blamage für die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen.
Das Bundeswahlrecht ist die Legitimation jedes einzelnen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Deshalb war es bisher gute Tradition, dass das Wahlrecht mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet wird.
Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, zu dieser Tradition zurückzukehren und zügig den Oppositionsfraktionen Gespräche anzubieten. Wir waren und sind zu Verhandlungen bereit.
Deutschland darf nicht länger ohne gültiges Bundeswahlrecht bleiben.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Zum heutigen Urteil des Bundesverfassungsgerichts, erklärt die stellvertretende innenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Gabriele Fograscher:
Jetzt hat sich bestätigt, was wir als SPD-Bundestagsfraktion immer gesagt haben: Das von CDU/CSU und FDP im September 2011 beschlossene Wahlrecht ist verfassungswidrig. Es verstößt gegen die Gleichheit und Unmittelbarkeit der Wahl und gegen die Chancengleichheit der Parteien.
Mit der Novellierung des Bundeswahlgesetzes sollte eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes umgesetzt werden, die Teile des Bundestagswahlrechts für verfassungswidrig erklärt hatte. Das neue Wahlgesetz sollte das negative Stimmgewicht beseitigen, das dazu führt, dass Wählerstimmen erwartungswidrig wirken. Doch, so das heutige Urteil aus Karlsruhe, dieses Ziel hat das schwarz-gelbe Gesetz nicht erreicht. Im Gegenteil: Neue Fälle zur Entstehung von negativem Stimmgewicht wurden geschaffen. Auch die von den Koalitionsfraktionen kurzfristig vorgelegte sogenannte Reststimmenverwertung bewirkt eine Ungleichbehandlung von Wählerstimmen, die nicht hinnehmbar ist.
Die Verfassungsrichter haben zudem die hohe Anzahl von Überhangmandaten gerügt. Damit werde der Grundcharakter des Wahlrechts aufgehoben. Deshalb dürfen künftig nicht mehr als 15 Überhangmandate anfallen, ohne dass sie ausgeglichen werden.
Dieses Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine Blamage für die Bundesregierung und die sie tragenden Koalitionsfraktionen.
Das Bundeswahlrecht ist die Legitimation jedes einzelnen Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Deshalb war es bisher gute Tradition, dass das Wahlrecht mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedet wird.
Wir fordern CDU/CSU und FDP auf, zu dieser Tradition zurückzukehren und zügig den Oppositionsfraktionen Gespräche anzubieten. Wir waren und sind zu Verhandlungen bereit.
Deutschland darf nicht länger ohne gültiges Bundeswahlrecht bleiben.
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Über SPD-Bundestagsfraktion:
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
Firmenkontakt:
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Nach der Bundestagswahl am 18. September 2005 setzt sich die SPD-Bundestagsfraktion für die 16. Legislaturperiode aus 222 Abgeordneten zusammen.
Alle Abgeordneten, die im September 2005 gewählt wurden und der SPD angehören, bilden die SPD-Bundestagsfraktion.
In der Sitzung vom 21. November 2005 hat die SPD-Bundestagsfraktion Dr. Peter Struck zu ihrem neuen Fraktionsvorsitzenden gewählt. Mit seinem sehr guten Wahlergebnis führt Struck als Nachfolger von Franz Müntefering nun die SPD-Bundestagsfraktion.
Firmenkontakt:
Kontakt:
SPD-Bundestagsfraktion
Pressestelle
Internet: http://www.spdfraktion.de
E-Mail: presse@spdfraktion.de
Tel.: 030/227-5 22 82
Fax: 030/227-5 68 69
Die Pressemeldung "Entscheidung aus Karlsruhe: Blamage für die Koalition" unterliegt dem Urheberrecht der pressrelations GmbH. Jegliche Verwendung dieses Textes, auch auszugsweise, erfordert die vorherige schriftliche Erlaubnis des Autors. Autor der Pressemeldung "Entscheidung aus Karlsruhe: Blamage für die Koalition" ist SPD-Bundestagsfraktion.