Koalition greift beim Anlegerschutz durch

  • Pressemitteilung der Firma CDU/CSU-Fraktion, 11.02.2011
Pressemitteilung vom: 11.02.2011 von der Firma CDU/CSU-Fraktion aus Berlin

Kurzfassung: Anlegerschutz deutlich gestärkt Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes beschlossen. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der ...

[CDU/CSU-Fraktion - 11.02.2011] Koalition greift beim Anlegerschutz durch


Anlegerschutz deutlich gestärkt

Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur Stärkung des Anlegerschutzes und Verbesserung der Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes beschlossen. Hierzu erklärt der finanzpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

"Mit dem heute verabschiedeten Gesetz zeigt die Koalition, dass sie ernst macht mit der Regulierung des Finanzmarktes.

Mit dem Gesetz wird der Anlegerschutz deutlich gestärkt. In der Krise hat sich gezeigt, dass Anleger über die von ihnen erworbenen Wertpapiere nicht ausreichend informiert waren. Ab dem 1. Juli 2011 muss der Anleger mit einem kurzen, leicht verständlichen Dokument über die wesentlichen Merkmale eines Finanzinstrumentes informiert werden. Außerdem konkretisiert das Gesetz die Anforderungen an die Sachkunde der in der Anlageberatung und Überwachung tätigen Mitarbeiter aber auch der Führungskräfte von Finanzinstituten. Diese müssen sich zusätzlich bei der BaFin registrieren lassen. Beschwerden über die Anlageberatung können bei der BaFin angezeigt werden.

Bei den offenen Immobilienfonds werden durch Mindesthaltefristen und Kündigungsfristen die Risiken dieser Fonds eingeschränkt. Etwa 3 Millionen Verbraucher nutzen offene Immobilienfonds als Baustein für die Altersvorsorge. Sie müssen nun nicht mehr einen plötzlichen Liquiditätsabfluss in einem Umfang befürchten, wie wir ihn in der Vergangenheit erlebt hatten.

Außerdem wird mit dem Gesetz das "Anschleichen" an Unternehmen erschwert. Nach dem Gesetz werden nun auch die jeweiligen Finanzinstrumente meldepflichtig, die es dem Inhaber faktisch oder wirtschaftlich ermöglichen, Aktien oberhalb einer Meldeschwelle von 5 Prozent der Stimmrechte eines Zielunternehmens zu erwerben.

Dabei soll es nicht bleiben. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion wird die internationale Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Übernahmerechts und eine mögliche Benachteiligung deutscher Unternehmen prüfen."


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