26.07.2012 17:37 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
GRP Rainer erstreitet Urteil in Sachen Mediastream Medienfonds
GRP Rainer erstreitet Urteil in Sachen Mediastream MedienfondsKurzfassung: In dem von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt.
[GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater - 26.07.2012] In dem von der Rechtsanwaltskanzlei GRP Rainer erstrittenen Urteil vom 19.07.2012 hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Aktenzeichen 1 O 589/11) die beklagte Bank zum Schadenersatz und zur so genannten Rückabwicklung der Beteiligung an dem geschlossenen Fonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG verurteilt.
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Kanzlei GRP Rainer hat in diesem Verfahren ein weiteres positives Urteil für Kapitalanleger erstritten.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und verkauft. Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Mitarbeiter der Bank die Kläger im Rahmen des vorangegangenen Beratungsgespräches nicht über die mit einer Beteiligung an einem Medienfonds verbundenen Risiken unterrichtet. So wurden die Kläger beispielsweise nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich die steuerliche Beurteilung des Fondskonzepts durch die Finanzverwaltung selbst bei unveränderter Gesetzeslage ändern kann.
In ihrem Urteil gaben die Richter den von GRP Rainer vertretenen Anlegern Recht. Eine Pflichtverletzung der Anlageberater der Bank im Rahmen des Beratungsgesprächs ist nach dem Tenor des Urteils als gegeben anzusehen. Die Kläger konnten den Beweis führen, dass aus der Anlageberatung durch die beklagte Bank die Möglichkeit einer geänderten steuerlichen Einschätzung der Beteiligung an dem Medienfonds nicht hervorging. Darüber hinaus konnte sich die beklagte Bank auch nicht auf die Verwirkung der Schadenersatzansprüche berufen, da sie keine Umstände darlegen konnte, welche die Geltendmachung der Rechte der Anleger als treuwidrig erschienen ließen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Um Schadenersatzansprüche aus einer Fondszeichnung zu überprüfen und durchzusetzen, wird den Anlegern aufgrund der drohenden Verjährung ihrer Rechte empfohlen, zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen.
Wir von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung durch unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte. Unser Ziel ist es, sie unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herauszuführen.
Sollten die Voraussetzungen eines Schadenersatzanspruchs vorliegen, treten wir für Sie mit der Gegenseite in Kontakt und kämpfen entschieden für Ihr Recht - sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.
http://www.grprainer.com/Medienfonds.html
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Köln, Berlin, Bonn, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart www.grprainer.com führen aus: Die Kanzlei GRP Rainer hat in diesem Verfahren ein weiteres positives Urteil für Kapitalanleger erstritten.
In dem der Entscheidung zugrundeliegenden Sachverhalt wurde den Klägern von einem Anlageberater der Bank eine Beteiligung an dem Medienfonds Mediastream Dritte Film GmbH & Co. Beteiligungs KG empfohlen und verkauft. Nach den Feststellungen des Gerichts haben die Mitarbeiter der Bank die Kläger im Rahmen des vorangegangenen Beratungsgespräches nicht über die mit einer Beteiligung an einem Medienfonds verbundenen Risiken unterrichtet. So wurden die Kläger beispielsweise nicht darüber in Kenntnis gesetzt, dass sich die steuerliche Beurteilung des Fondskonzepts durch die Finanzverwaltung selbst bei unveränderter Gesetzeslage ändern kann.
In ihrem Urteil gaben die Richter den von GRP Rainer vertretenen Anlegern Recht. Eine Pflichtverletzung der Anlageberater der Bank im Rahmen des Beratungsgesprächs ist nach dem Tenor des Urteils als gegeben anzusehen. Die Kläger konnten den Beweis führen, dass aus der Anlageberatung durch die beklagte Bank die Möglichkeit einer geänderten steuerlichen Einschätzung der Beteiligung an dem Medienfonds nicht hervorging. Darüber hinaus konnte sich die beklagte Bank auch nicht auf die Verwirkung der Schadenersatzansprüche berufen, da sie keine Umstände darlegen konnte, welche die Geltendmachung der Rechte der Anleger als treuwidrig erschienen ließen.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Um Schadenersatzansprüche aus einer Fondszeichnung zu überprüfen und durchzusetzen, wird den Anlegern aufgrund der drohenden Verjährung ihrer Rechte empfohlen, zeitnah einen erfahrenen Rechtsanwalt zur Rate zu ziehen.
Wir von GRP Rainer bieten Ihnen eine umfassende rechtliche Prüfung Ihrer Beteiligung durch unsere im Kapitalmarktrecht tätigen Rechtsanwälte. Unser Ziel ist es, sie unbeschadet aus Ihrer Fondsbeteiligung herauszuführen.
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Weitere Informationen
GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater, Herr M Rainer
Hohenzollernring 21-23, 50672 Köln, Deutschland
Tel.: 0221-2722750; http://www.grprainer.com/
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