Problemfrei durch den Sommer
- Pressemitteilung der Firma ADAC, 26.07.2012
Pressemitteilung vom: 26.07.2012 von der Firma ADAC aus München
Kurzfassung: ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr Gerade jetzt im Hochsommer entstehen immer wieder Situationen, in denen nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, was richtig oder falsch ist. Mit welchem Schuhwerk darf man fahren, wenn ...
[ADAC - 26.07.2012] Problemfrei durch den Sommer
ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Gerade jetzt im Hochsommer entstehen immer wieder Situationen, in denen nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, was richtig oder falsch ist. Mit welchem Schuhwerk darf man fahren, wenn es nur mal schnell an den See geht? Wie und wo dürfen in der heißen Jahreszeit Autofenster verdunkelt werden und was passiert, wenn man auf der kurzen Strecke zum Strand eine Person zu viel dabei hat? Der ADAC hat die
Antworten:
Sind Flip Flops am Steuer erlaubt?
Grundlegend spricht nichts dagegen, sich mit Flip Flops oder sogar barfuß hinters Steuer zu setzen. Allerdings können im Falle eines Unfalls Probleme auftreten. Vor Gericht wird dies möglicherweise als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet, wodurch ein mögliches Mitverschulden vorliegen kann. Zusätzlich könnte in diesem Fall auch die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder sogar ganz verweigern. Daher ist es ratsam, mit festem Schuhwerk zu fahren, um so eventuelle Probleme im Vorfeld zu vermeiden.
Kann das Autofenster zum Schutz vor der Sonne verklebt werden?
Solange dadurch das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinflusst wird, dürfen die hinteren Scheiben verklebt werden. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen aber in jedem Fall frei bleiben. Allerdings darf zum Verkleben nur eine speziell zugelassene Folie verwendet werden. Der ADAC rät daher zu mobilen Lösungen: Beispielsweise einen Sonnenschutz, der mit Saugnäpfen an den Fensterscheiben befestigt werden kann.
Darf bei einer kurzen Fahrt zum Strand mehr als die zugelassene Personenzahl ins Auto?
Ganz egal wie kurz die Strecke ist, die zugelassene Personenzahl darf in keinem Fall überschritten werden. Das bedeutet, dass nur so viele Leute befördert werden dürfen, wie Sicherheitsgurte vorhanden sind. In Fahrzeugen, für die keine Ausrüstungspflicht besteht, zum Beispiel Oldtimer, darf die Anzahl der mitfahrenden Personen die Anzahl der vorhandenen Sitze nicht überschreiten.
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Externe Kommunikation
Am Westpark 8
81373 München
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Fax (089) 76 76-28 01
presse@adac.de
www.presse.adac.de
ADAC informiert über das richtige Verhalten im Straßenverkehr
Gerade jetzt im Hochsommer entstehen immer wieder Situationen, in denen nicht jeder Verkehrsteilnehmer weiß, was richtig oder falsch ist. Mit welchem Schuhwerk darf man fahren, wenn es nur mal schnell an den See geht? Wie und wo dürfen in der heißen Jahreszeit Autofenster verdunkelt werden und was passiert, wenn man auf der kurzen Strecke zum Strand eine Person zu viel dabei hat? Der ADAC hat die
Antworten:
Sind Flip Flops am Steuer erlaubt?
Grundlegend spricht nichts dagegen, sich mit Flip Flops oder sogar barfuß hinters Steuer zu setzen. Allerdings können im Falle eines Unfalls Probleme auftreten. Vor Gericht wird dies möglicherweise als Verstoß gegen die Sorgfaltspflicht gewertet, wodurch ein mögliches Mitverschulden vorliegen kann. Zusätzlich könnte in diesem Fall auch die Vollkaskoversicherung ihre Leistungen teilweise oder sogar ganz verweigern. Daher ist es ratsam, mit festem Schuhwerk zu fahren, um so eventuelle Probleme im Vorfeld zu vermeiden.
Kann das Autofenster zum Schutz vor der Sonne verklebt werden?
Solange dadurch das Sichtfeld des Fahrers nicht beeinflusst wird, dürfen die hinteren Scheiben verklebt werden. Die Windschutzscheibe und die vorderen Seitenfenster müssen aber in jedem Fall frei bleiben. Allerdings darf zum Verkleben nur eine speziell zugelassene Folie verwendet werden. Der ADAC rät daher zu mobilen Lösungen: Beispielsweise einen Sonnenschutz, der mit Saugnäpfen an den Fensterscheiben befestigt werden kann.
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Über ADAC:
1903 in Stuttgart gegründet, ist der ADAC kontinuierlich zum größten europäischen Automobil-Club herangewachsen. Über 14 Millionen Mitglieder sprechen für sich. Wir helfen, wir informieren und wir vertreten engagiert die Interessen der Autofahrer. Gleichzeitig mit den wachsenden Aufgaben und der damit verbundenen Verantwortung, hat der ADAC immer darauf geachtet, die innere Struktur effizient zu gestalten und weiter zu entwicklen. Mit 14 Millionen Mitgliedern ist der ADAC der größte Automobilclub in Europa und der zweitgrößte Automobilclub der Welt, nach AAA, America Automobile Association, 30 Millionen Mitglieder
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