27.07.2012 16:22 Uhr in Wirtschaft & Finanzen von GRP Rainer Rechtsanwälte Steuerberater
Neues BGH Urteil begünstigt Lebensversicherungskunden
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Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 25. Juli 2012 (Az: IV ZR 201/10) einige bis dato gängige Vertragsklauseln von Lebens- und Rentenversicherungsverträgen für unwirksam erklärt und dadurch die Rechte von Verbrauchern bei der vorzeitigen Kündigung von Lebensversicherungen gestärkt.
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