Staatsministerin Böhmer begrüßt Verbesserungen für ausländische Fachkräfte und Studierende
- Pressemitteilung der Firma Bundesregierung, 27.07.2012
Pressemitteilung vom: 27.07.2012 von der Firma Bundesregierung aus Berlin
Kurzfassung: Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration begrüßt das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union, das am 1. August 2012 in Kraft tritt. Das Gesetz bringt Erleichterungen ...
[Bundesregierung - 27.07.2012] Staatsministerin Böhmer begrüßt Verbesserungen für ausländische Fachkräfte und Studierende
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration begrüßt das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union, das am 1. August 2012 in Kraft tritt.
Das Gesetz bringt Erleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer, die als Fachkräfte in Deutschland arbeiten und leben wollen. Es enthält über die Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/50/EG ("Blue Card-Richtlinie") hinaus eine Reihe von Erleichterungen für Studierende, für Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen und für andere Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.
"Das Gesetz ist insbesondere für diejenigen ein Fortschritt, die in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung durchlaufen haben. Die Chancen, hier einen ihrer Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz zu finden, werden weiter verbessert und die Verfahren gestrafft. Dadurch profitiert auch unser Land: Wir können es uns angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels nicht weiter erlauben, auf die Fähigkeiten von bei uns ausgebildeten ausländischen Studierenden zu verzichten", betonte Böhmer.
"Zugleich ist das Gesetz ein Signal an im Ausland ausgebildete Fachkräfte und ihre Familien. Ihnen macht das Gesetz das Angebot, den Sprung nach Deutschland zu wagen und sich hier dauerhaft niederzulassen. Zur Sicherung unseres Wohlstandes ist qualifizierte Zuwanderung notwendig! Wenn in den Kommunen und Betrieben vor Ort eine überzeugende Willkommenskultur gelebt wird, wird das Gesetz ein Erfolg werden", zeigte sich Böhmer überzeugt.
Weitere Informationen zur "Blue-Card-Richtlinie" finden Sie unter www.integrationsbeauftragte.de
Kontakt:
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Dorotheenstr. 84
10117 Berlin
Deutschland
Telefon: 01888 / 272 - 0
Telefax: 01888 / 272 - 2555
Mail: InternetPost@bundesregierung.de
URL: http://www.bundesregierung.de/
Die Beauftragte der Bundesregierung für Migration, Flüchtlinge und Integration begrüßt das Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union, das am 1. August 2012 in Kraft tritt.
Das Gesetz bringt Erleichterungen für Ausländerinnen und Ausländer, die als Fachkräfte in Deutschland arbeiten und leben wollen. Es enthält über die Umsetzung der unionsrechtlichen Vorgaben der EU-Richtlinie 2009/50/EG ("Blue Card-Richtlinie") hinaus eine Reihe von Erleichterungen für Studierende, für Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen und für andere Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung abgeschlossen haben.
"Das Gesetz ist insbesondere für diejenigen ein Fortschritt, die in Deutschland eine qualifizierte Berufsausbildung durchlaufen haben. Die Chancen, hier einen ihrer Ausbildung angemessenen Arbeitsplatz zu finden, werden weiter verbessert und die Verfahren gestrafft. Dadurch profitiert auch unser Land: Wir können es uns angesichts des zunehmenden Fachkräftemangels nicht weiter erlauben, auf die Fähigkeiten von bei uns ausgebildeten ausländischen Studierenden zu verzichten", betonte Böhmer.
"Zugleich ist das Gesetz ein Signal an im Ausland ausgebildete Fachkräfte und ihre Familien. Ihnen macht das Gesetz das Angebot, den Sprung nach Deutschland zu wagen und sich hier dauerhaft niederzulassen. Zur Sicherung unseres Wohlstandes ist qualifizierte Zuwanderung notwendig! Wenn in den Kommunen und Betrieben vor Ort eine überzeugende Willkommenskultur gelebt wird, wird das Gesetz ein Erfolg werden", zeigte sich Böhmer überzeugt.
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Über Bundesregierung:
Das Volk übt die Staatsgewalt in Wahlen aus und hat auch das letzte Wort bei der Kontrolle der wichtigsten Einrichtungen des Staates, den fünf "Verfassungsorganen". Diese sind der Bundestag und der Bundesrat mit gesetzgebenden Aufgaben ("Legislative"), das Bundesverfassungsgericht zur höchsten Rechtsprechung ("Judikative") und schließlich der Bundespräsident und die Bundesregierung, die ausführende Aufgaben übernehmen ("Exekutive"). Die Bundesregierung steuert die politischen und staatlichen Geschäfte. Sie besteht aus dem Bundeskanzler sowie den Bundesministern. Zusammen bilden sie "das Kabinett".
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